Bei Verstoss drohen 20 Jahre Haft Bundesrat will Hamas für fünf Jahre verbieten

gg, sda

4.9.2024 - 14:17

Justizminister Beat Jans will wie der Gesamtbundesrat die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas in der Schweiz verbieten. (Archivbild)
Justizminister Beat Jans will wie der Gesamtbundesrat die radikalislamische Palästinenserorganisation Hamas in der Schweiz verbieten. (Archivbild)
Keystone

Der Bundesrat will die Hamas für fünf Jahre verbieten. Wer sich dennoch daran beteiligt oder die Organisation unterstützt, muss mit bis zu 20 Jahren Gefängnis rechnen. 

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  • Der Bundesrat will die Hamas für fünf Jahre verbieten.
  • Wer sich dennoch daran beteiligt oder die Organisation unterstützt, muss mit bis zu 20 Jahren Gefängnis rechnen.

Der Bundesrat will die islamistische Palästinenserorganisation Hamas und verwandte Organisationen für fünf Jahre verbieten. Daran hält er nach der Vernehmlassung fest. Er hat am Mittwoch die nur leicht abgeänderte Vorlage ans Parlament verabschiedet.

Wer sich an der Hamas beteiligt oder sie unterstützt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwanzig Jahren oder einer Geldstrafe bestraft, schreibt der Bundesrat. Zuständig für die Strafverfolgung bei Erwachsenen ist die Bundesanwaltschaft.

Nach der Vernehmlassung präzisierte der Bundesrat die Voraussetzungen für ein Verbot von mit der Hamas verwandten Organisationen in der Botschaft, wie er mitteilte. Als «verwandt» gelten terroristische Organisationen oder Gruppierungen, die eine besondere Nähe zur Hamas haben und mit deren Zielsetzung, Führungspersonen oder Mitteln übereinstimmen.

Beschwerde möglich

Sie sind nur dann verboten, wenn der Bundesrat die besondere Nähe zur Hamas darlegt. Bevor der Bundesrat mit der Hamas verwandte Organisationen und Gruppierungen verbietet, muss er die für die Sicherheitspolitik zuständigen Kommissionen des Parlaments konsultieren.

Es besteht die Möglichkeit, beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen ein Verbot einer verwandten Organisation oder Gruppierungen zu erheben.

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