Konsultationsentwurf Das schlägt der Bund den Kantonen im Kampf gegen Corona vor

sda/toko

24.10.2020

Maskenpflicht im Freien, Rückkehr zum Fernunterricht: Am Mittwoch könnten weitaus schärfere Massnahmen im Kampf gegen die zweite Pandemie-Welle beschlossen werden. Die wichtigsten Vorschläge des Bundesrats im Überblick.

Der Bundesrat schlägt den Kantonen schärfere Massnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vor. Ein Konsultationsentwurf des Bundes sieht unter anderem eine Ausweitung der Maskenpflicht im Freien vor.

Über den Konsultationsentwurf hatte am Samstag das Onlineportal «Blick.ch» berichtet. Der Bundesrat schlägt darin härtere Massnahmen vor, um das Coronavirus zu stoppen. Laut dem siebenseitigen Papier soll unter anderem die Maskenpflicht massiv ausgedehnt werden.

Der Bundesrat wird die Stellungnahmen der Kantone zum vorliegenden Konsultationsentwurf berücksichtigen, wenn er am kommenden Mittwoch voraussichtlich weitere Massnahmen im Kampf gegen das Coronavirus bekannt geben wird. Gesundheitsminister Alain Berset hatte solche am Donnerstag nach einem Treffen mit der Gesundheitsdirektorenkonferenz (GDK) angekündigt und erklärt, die Kantone hätten ein Mitsprachrecht und übers Wochenende werde gemeinsam evaluiert, welche Massnahmen es brauche.

Die vom Bundesrat vorgeschlagenen möglichen Massnahmen zuhanden der Kantone sehen dabei weiter vor:

Masken im Freien

  • dass jede Person im öffentlichen Raum von Siedlungsgebieten eine Gesichtsmaske tragen muss.
  • dass jede Person in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen und Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben, auch auf Märkten oder in Wartebereichen in Bahnhöfen oder bei Bushaltestellen, Gesichtsmasken tragen muss.
  • dass am Arbeitsplatz in Innenräumen eine Maskenpflicht gilt. Ausgenommen sind Fälle, wo Einzelbüros bestehen, oder wenn aus Sicherheitsgründen keine Maske getragen werden kann. Arbeitgeber sollen zudem dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden möglichst im Homeoffice arbeiten können.
In Siedlungsgebietenn soll nach den Vorschlägen des Bundesrats eine Maskenpflicht im Freien geben.
In Siedlungsgebietenn soll nach den Vorschlägen des Bundesrats eine Maskenpflicht im Freien geben.
KEYSTONE/PETER KLAUNZER (Archivbild)

Maximal 15 Personen

  • dass für öffentliche Veranstaltungen eine Obergrenze von 50 Personen gilt. Ausdrücklich ausgenommen von der Beschränkung der Personenzahl sind politische Versammlungen der Legislativen auf eidgenössischer, kantonaler und kommunaler Ebene.
  • dass an privaten Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis – also etwa Geburtstagen oder Hochzeiten – maximal 15 Personen teilnehmen können.
  • dass für Gastro- und Clubbetriebe eine Sperrstunde von 22 bis 6 Uhr gilt. Gäste haben eine Sitzpflicht und dürfen Speisen und Getränke nur im Sitzen konsumieren. Maximal vier Personen sollen an einem Tisch sitzen. Eine Ausnahme sind Eltern mit Kindern.
  • dass Diskotheken und Tanzlokale geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten werden.
Für öffentliche Veranstaltungen soll eine Obergrenze von 50 Personen gelten
Für öffentliche Veranstaltungen soll eine Obergrenze von 50 Personen gelten
KEYSTONE/URS FLUEELER (Symbolbild)

Fernunterricht an Unis

  • dass der Unterricht an Universitäten und an weiteren höheren Schulen im Fernunterricht stattfinden muss. Nur die obligatorische Schule und die Sekundarstufe II sollen im Präsenzunterricht durchgeführt werden. Ausgenommen sind auch Unterrichtsaktivitäten, für deren Durchführung eine Präsenz vor Ort erforderlich ist.
  • dass für Lehrpersonen und Kinder ab der 7. Klasse ebenfalls Maskenpflicht gilt. Ausser in Situationen, wo eine Maske den Unterricht erschwert.
Der Vorschlag sieht ebenso eine Rückkehr zum Fernunterricht an den Universitäten vor.
Der Vorschlag sieht ebenso eine Rückkehr zum Fernunterricht an den Universitäten vor.
KEYSTONE/ANTHONY ANEX

Maske beim Sport

  • dass Sportaktivitäten ausserhalb des Profisports eingeschränkt werden. Zulässig sollen nur Sportarten ohne Körperkontakt mit maximal 15 Personen sein. In Innenräumen muss dabei Maske getragen und der Abstand eingehalten werden. Im Freien muss eine Maske getragen werden, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann.
  • Der professionelle Ligabetrieb bleibt hingegen zulässig. Erlaubt sind auch Trainings und Wettkämpfe von Leistungssportlern nationaler Kader. Erlaubt sind auch Trainings und Wettkampfspiele von Teams, die einer Liga mit überwiegend professionellem Spielbetrieb angehören.
  • dass für Chöre und Sängerinnen und Sänger im nicht-professionellen Bereich die Durchführung von Proben und Auftritten verboten ist. Im professionellen Bereich dürfen Proben und Konzerte mit Sängerinnen und Sängern nur mit Schutzkonzepten durchgeführt werden. Und Chor-Konzerte sind ganz verboten.
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