Ausbruch in privater Tierhaltung Bund ordnet landesweite Vogelgrippe-Massnahmen an

SDA/uri

24.11.2022 - 15:41

Ein amtlicher Tierarzt nimmt bei einem Huhn einen Abstrich für einen PCR-Test auf Vogelgrippe.
Ein amtlicher Tierarzt nimmt bei einem Huhn einen Abstrich für einen PCR-Test auf Vogelgrippe.
Archivbild.: Keystone

Nachdem die Vogelgrippe in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten ist, hat der Bund vorbeugend schweizweite Massnahmen gegen die Tierseuche verhängt. 

Der Bund hat schweizweite Massnahmen gegen die Vogelgrippe angeordnet. Dies teilte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag mit. Zuvor war die Tierseuche in einer privaten Tierhaltung im Kanton Zürich aufgetreten.

Mit den vorbeugenden Massnahmen will der Bund die weitere Ausbreitung der Seuche verhindern, wie das BLV am Donnerstag mitteilte. Die Anordnung der Schutzmassnahmen erfolge in Absprache mit den Kantonen. Es geht demnach insbesondere darum, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu verhindern.

Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels ab Montag

Ab kommendem Montag gilt deshalb für alle Geflügelhalter in der Schweiz eine Beschränkung des Auslaufs des Hausgeflügels auf Bereiche, die vor Wildvögeln geschützt sind. Hühner müssen getrennt von Gänsen und Enten gehalten werden, und der Zutritt zu den Tieren muss auf das Notwendigste reduziert werden. Geflügelmärkte und Ausstellungen sind verboten.

Die Massnahmen für Nutztier- und Hobbyhalter gelten vorerst bis 15. Februar 2023, wie das BLV weiter mitteilte.

Tote Wildvögel sollen grundsätzlich nicht berührt werden

Der aktuell zirkulierende Virusstamm H5N1 ist nach heutigem Erkenntnisstand nur in äusserst seltenen Fällen und nur bei sehr engem Kontakt auf den Menschen übertragbar. Geflügelprodukte wie Poulet-Fleisch und Eier können gemäss den Angaben bedenkenlos konsumiert werden.

Wer tote Wildvögel findet, sollte sie aber aus Sicherheitsgründen grundsätzlich nicht berühren. Das BLV empfiehlt den Findern, die toten Tiere der Wildhut, der Polizei oder dem Veterinärdienst zu melden.

SDA/uri