Sozialhilfebetrug Bieler Laienprediger Abu Ramadan verurteilt

zc, sda

21.6.2022 - 17:30

Betrug und Rassendiskriminierung: Der libysche Laienprediger Abu Ramadan ist in Biel zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einem Landesverweis verurteilt worden. 

Schuldspruch für Laienprediger Abu Ramadan: Gerichtspräsidentin Denise Weingart verurteilte ihn wegen Betrugs und Rassendiskriminierung zu einer Landesverweisung von sechs Jahren. Hinzu kommt eine bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten. Sie folgte damit vollumfänglich den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Das Urteil kann weitergezogen werden.

Das erstinstanzliche Gericht kam zum Schluss, dass Abu Ramadan unrechtmässig Sozialhilfe in der Höhe von fast 45'000 Franken bezogen und in einer Predigt in Biel zum Hass auf Andersgläubige aufgerufen habe.

Der libysche Prediger Abu Ramadan am 20. Juni vor dem Regionalgericht Biel.
Der libysche Prediger Abu Ramadan am 20. Juni vor dem Regionalgericht Biel.
Bild: Keystone

Abu Ramadan ist 68 Jahre alt. Er kam 1998 auf der Flucht vor dem damaligen libyschen Machthaber Muammar al-Gaddafi in die Schweiz. Als Arbeitsloser bezog er jahrelang Sozialhilfe.

In die Schlagzeilen geriet er im Sommer 2017 durch Medienberichte. Die Tonaufnahme einer seiner Predigten in der Bieler Ar'Rahman-Moschee gelangte an die Öffentlichkeit.

Nach mehrjährigen Ermittlungen klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Rassendiskriminierung und Betrugs an. Er habe Einkünfte verschwiegen, die er mit Pilgerreisen erzielt habe, warf sie dem Laienprediger vor.

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