Verfolgungsjagd mit Megafon und Blaulicht Betrunkener Töfffahrer flieht vor Polizei – die Strafe hat es in sich

Sven Ziegler

7.9.2024

Der Mann war ohne Fahrausweis unterwegs. (Symbolbild)
Der Mann war ohne Fahrausweis unterwegs. (Symbolbild)
KEYSTONE

Im Kanton Freiburg ist ein Töfffahrer vor der Polizei geflohen. Nun muss er tief in die Tasche greifen.

Sven Ziegler

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  • Ein Töfffahrer im Kanton Freiburg muss rund 12'000 Franken bezahlen. 
  • Er fuhr in betrunkenem Zustand Motorrad, besass keinen Führerschein und entzog sich einer Polizeikontrolle.
  • Die Staatsanwaltschaft Freiburg nahm den Fall wegen der Vielzahl an Verstössen sehr ernst.

Ein 53-jähriger Mann aus Murten ist von der Staatsanwaltschaft Freiburg zu einer unbedingten Geldstrafe von 130 Tagessätzen zu je 90 Franken sowie einer zusätzlichen Busse von 200 Franken verurteilt worden. Der Grund: Er fuhr in betrunkenem Zustand Motorrad, besass keinen Führerschein und entzog sich einer Polizeikontrolle.

Laut einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wird er des Fahrens in angetrunkenem Zustand, des Fahrens ohne die erforderliche Fahrerlaubnis, der Behinderung einer Amtshandlung und des Verstosses gegen die Verkehrsregeln schuldig gesprochen, wie die «Freiburger Nachrichten» berichten.

Der Vorfall ereignete sich im März, als der Mann mit einem elektrischen Kleinmotorrad in Courgevaux unterwegs war. Als er eine Polizeikontrolle bemerkte, wendete er und versuchte, in Richtung Murten zu fliehen.

Polizei stoppte den Mann in Murten

Die Polizei reagierte sofort und schaltete Blaulicht, Wechselhorn und die Aufschrift «Stopp Polizei» ein. Über ein Megafon wurde der Mann wiederholt aufgefordert, anzuhalten, doch er ignorierte alle Signale und setzte seine Fahrt unbeirrt fort.

Schliesslich gelang es den Einsatzkräften, den Mann in Murten zu stoppen und seine Identität festzustellen. Das Motorrad, das er fuhr, hätte ein Nummernschild und eine Haftpflichtversicherung benötigt, da es eine Höchstgeschwindigkeit von 42 km/h erreichte. Der Beschuldigte besass jedoch weder eine gültige Fahrerlaubnis der Kategorie A1 noch ein Nummernschild. Zudem stand er unter einem Führerscheinentzug für alle Kategorien und fuhr ohne Helm.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg nahm den Fall wegen der Vielzahl an Verstössen sehr ernst, heisst es bei den «Freiburger Nachrichten» weiter. Der Mann muss nun sowohl eine Geldstrafe als auch eine Busse bezahlen.