Die Beschwerde eines wegen schwerer Tempo-Überschreitung verurteilten Berner Autofahrers ist vom Bundesgericht abgewiesen worden. Der Fahrer war der Ansicht, dass die vom Polizeiauto zurückgelegte Strecke nicht ausreiche, um eine zuverlässige Messung zu erstellen. Die Justiz habe bei Geschwindigkeitskontrollen mit einem Folgefahrzeug einen gewissen Ermessensspielraum.
In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil hält das Bundesgericht die vom Beschwerdeführer vorgebrachte Auslegung der Verordnungen über die Kontrolle des Strassenverkehrs für irrelevant.
Im vorliegenden Fall verfügte das Polizeiauto nicht über einen Fahrtenschreiber mit Computer. Die Richter erinnern daran, dass nur dann erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen zur Anzeige gebracht werden können. Es obliege der Behörde zu beurteilen, ob die von den Polizisten festgestellte und gemeldete Geschwindigkeit unter Berücksichtigung der Umstände zurückgehalten werden könne.
Im vorliegenden Fall achtete die Berner Justiz besonders auf die Länge des Abschnitts und kam zu dem Schluss, dass diese ausreichend war. Diese Feststellung wurde durch die Aussagen der Beamten und die in den Akten befindlichen Gutachten bestätigt. Das Oberste Gericht des Kantons konnte daher ohne Willkür eine Geschwindigkeit von 145 Kilometern pro Stunde (km/h) vor Abzug der Fehler- und Sicherheitsmargen annehmen.
Verurteilter raste auf der Hauptstrasse
In seiner Beschwerde vertrat der Fahrer die Ansicht, dass eine Strecke von 200 Metern für eine aussagekräftige Geschwindigkeitsmessung nicht ausreiche. Er wies insbesondere darauf hin, dass das Polizeiauto beschleunigt hatte, um ihn einzuholen, und dass sich der Abstand zwischen den beiden Fahrzeugen verändert hatte.
Im September 2019 war der Beschwerdeführer mit einer Geschwindigkeit von 135 km/h über eine Distanz von 350 Metern und dann mit 145 km/h über 200 Meter von einem unmarkierten Auto der Berner Polizei verfolgt worden. Der Vorfall ereignete sich auf einer Hauptstrasse, auf der Tempo 80 erlaubt war.
Nach Abzug der Fehlermarge des Tachometers des Polizeifahrzeugs und der Sicherheitsmarge ermittelte das Gericht eine Geschwindigkeit von 122 km/h, was einer Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 42 km/h auf einer Strecke von 200 Metern entsprach. Der Täter wurde mit einer Geldstrafe auf Bewährung und einer Geldbusse bestraft. (Urteil 6B_1065/2023 vom 17. Mai 2024)
Massiver Abbau: Streicht VW bis zu 30.000 Stellen?
Hamburg/Wolfsburg, 19.09.24: Volkswagen steckt in einer tiefen Krise und will mittelfristig kräftig sparen. Laut einem Bricht des Manager-Magazins könnte es bis zu 30.000 Stellen in Deutschland treffen.
Ein Konzernsprecher wollte die Informationen nicht kommentieren.
VW hat in der Kernmarke VW Pkw mit hohen Kosten zu kämpfen. Der Autobauer hat die seit Jahrzehnten geltende Beschäftigungssicherung mit den Gewerkschaften in Deutschland aufgekündigt.
Werksschliessungen und betriebsbedingte Entlassungen stehen zur Debatte. Am 25. September starten die Verhandlungen mit der IG Metall.
23.09.2024
Mit Kamera-Auslöser: Neue iPhones vorgestellt
Cupertino, 09.09.24: So sieht es aus, das neue iPhone 16.
Neu ist vor allem dieser Knopf, den man bisher eher von Fotoapparaten kennt: einen Auslöser für die Kamera.
Das neue Bedienelement soll zum einen die Aufnahme von Fotos und Videos erleichtern – und zugleich den Nutzern einen schnelleren Weg bieten, mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz mehr über ihre Umgebung zu erfahren.
Im Inneren gibt es neue Chips und mehr Arbeitsspeicher. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass neue Funktionen mit Künstlicher Intelligenz auf den Geräten flüssig laufen.
Der Startpreis des Standard-Modells des iPhone 16 bleibt unverändert bei 949 Euro.
09.09.2024
VW-Sparkurs: Werksschliessungen und Entlassungen möglich
Wolfsburg, 02.09.2024: Volkswagen schliesst im Rahmen des Sparprogramms bei der Kernmarke VW Werkschliessungen und betriebsbedingte Kündigungen nicht länger aus.
Wie das Unternehmen nach einer Führungskräftetagung mitteilt, kündigt es zudem die bisher geltende Beschäftigungssicherung auf, die betriebsbedingte Kündigungen bis 2029 ausschloss.
Aus Sicht des Vorstands müssen die Marken innerhalb der Volkswagen AG umfassend restrukturiert werden, heisst es.
Auch Werkschliessungen von fahrzeugproduzierenden und Komponenten-Standorten könnten in der aktuellen Situation ohne ein schnelles Gegensteuern nicht mehr ausgeschlossen werden.
Zudem reiche der bisher geplante Stellenabbau durch Altersteilzeit und Abfindungen nicht mehr aus, um die angepeilten Einsparziele zu erreichen.
02.09.2024
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