Selbstjustiz mit Schrotflinte Berner Bauer muss nach Schüssen auf Hanfdiebe hinter Gitter

twei

28.2.2024

Weil ein Berner Landwirt Räuber mit einer Schrotflinte attackierte, steht ihm nun eine Gefängnisstrafe bevor. Das entschied das Bundesgericht.
Weil ein Berner Landwirt Räuber mit einer Schrotflinte attackierte, steht ihm nun eine Gefängnisstrafe bevor. Das entschied das Bundesgericht.
Bild: Keystone/Laurent Gillieron

Wilder Westen auf dem Hanffeld: Ein Berner Landwirt verteidigte im Oktober 2016 seinen Hof vor Eindringlingen. Weil er dabei aber unter anderem mit einer Schrotflinte um sich schoss, muss er jetzt ins Gefängnis.

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  • Im Oktober 2016 überfiel eine Bande von Dieben einen Berner Bauernhof. Ihr Ziel: den Hanf des Bauern stehlen.
  • Doch der Bauer kam den Eindringlingen auf die Schliche und versuchte einen Fluchtversuch der Gauner per Schrotflinte zu unterbinden.
  • Aufgrund dieser Selbstjustiz wurde der Berner Bauer nun vor Gericht zu vier Jahren Haft verurteilt.

Mit so viel Gegenwehr hatte eine Bande von Einbrechern im Oktober 2016 sicher nicht gerechnet. Die Langfinger wollten sich auf einem Bauernhof in Niedermuhlern im Kanton Bern bereichern – genauer gesagt wollten sie das Marihuanafeld des Landwirtes plündern.

Doch die Gauner hatten die Rechnung ohne den Widerstand des Bauern gemacht. Und der machte keine halben Sachen: Als er auf der nächtlichen Patrouille die Räuber bemerkte, machte er sie dingfest. Einen der Täter machte er sich gar mittels eines Hiebes mit dem Baseballschläger gefügig. Anschliessend verfrachtete er die Delinquenten in den Rübenkeller, wo er sie mit Kabelbindern festband. 

Landwirt muss mehr als drei Jahre ins Gefängnis

Warum der Fall noch heute die Gerichte beschäftigt, hat aber einen anderen Grund: Komplizen der Eindringlinge versuchten, ihre Mitstreiter von ihren Fesseln zu befreien. Weit kamen sie jedoch nicht, selbst als einer der Diebe den Bauern mit einer Mistgabel attackierte und verletzte. Der Berner hatte nämlich eine Schrotflinte zur Hand, mit der er mehrere Schüsse in Richtung der Kriminellen abfeuerte.

Letzteres zieht nun gravierende Konsequenzen für den Landwirt nach sich, wie unter anderem die «Berner Zeitung» berichtet. Vor dem Bundesgericht musste er sich unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Freiheitsberaubung verantworten – und muss jetzt eine Strafe von 46 Monaten Gefängnis antreten. Auch finanziell muss der Bauer blechen: mit 270 Tagessätzen à 80 Franken, insgesamt also 21'600 Franken.

Schon die Verbringung der Eindringlinge in den Rübenkeller sei gesetzeswidrig gewesen, erklärte das Gericht. Noch problematischer seien die Schüsse in Richtung der Langfinger gewesen. Schliesslich hätten diese hinter dem Hoflader Schutz gesucht, weswegen die Schüsse nicht dem Bestand von Notwehr entsprächen.

Die Räuber hatten es auf die Hanfpflanzen des Berner Bauern abgesehen. (Symbolbild)
Die Räuber hatten es auf die Hanfpflanzen des Berner Bauern abgesehen. (Symbolbild)
Bild: Keystone/Gian Ehrenzeller

Gericht: Bauer «überschritt Recht auf Notwehr erheblich»

In diesem Zusammenhang wies das Gericht nochmals mit Nachdruck darauf hin, dass eine Schusswaffe der letztmögliche Ausweg sei. «Mit der unvermittelten und unkontrollierten Schussabgabe auf die nur wenige Meter entfernten Personen überschritt der Beschwerdeführer sein Recht auf Notwehr erheblich», begründete das Bundesgericht seine Entscheidung. Erschwerend sei hinzugekommen, dass der Landwirt auf einen Warnruf oder -schuss verzichtet habe.

Die Argumentation des Bauern, die Schrotflinte sei nur mit Hasen-Schrotpatronen gefüllt gewesen, wies das Gericht ab. Trotzdem hätte ein Treffer in den Kopf für die Diebe tödlich enden können. Ebenso wirkungslos blieb ein Ersuch des Angeklagten um Strafmilderung, weil die Hanfdiebe skrupellos und in der Überzahl gewesen seien.

Überhaupt endete die Gerichtsverhandlung für den Beschuldigten denkbar Schlecht. Bereits im September 2019 setzte das Regionalgericht Bern-Mittelland eine Freiheitsstrafe von «nur» 32 Monaten fest und sprach ihn vom Vorwurf der versuchten schweren Körperverletzung. In zweiter Instanz wurde nun jedoch ein härteres Strafmass festgelegt.