Prozess in Lenzburg AG 49-Jähriger tötet Ehefrau – 14 Jahre Gefängnis

sda/dmu

23.5.2024 - 09:08

Das Bezirksgericht Lenzburg: Hier findet der Prozess statt.
Das Bezirksgericht Lenzburg: Hier findet der Prozess statt.
KEYSTONE

Ein 49-Jähriger, der im Jahr 2021 in Schafisheim AG seiner Frau tödliche Verletzungen zugefügt hat, ist zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes verurteilt worden. Das Bezirksgericht Lenzburg folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

sda/dmu

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Weil er seine Ehefrau so stark gewürgt hat, dass diese wenige Tage später ihren Verletzungen erlag, muss sich ein 49-Jähriger vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG verantworten.
  • Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Mord vor und fordert eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren.
  • Nun muss er 14 Jahre ins Gefängnis.

Ein 49-jähriger Mann hatt sich wegen Mordes am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Lenzburg AG zu verantworten. Er hatte 2021 in Schafisheim AG seiner Ehefrau so schwere Verletzungen zugefügt, dass sie einige Tage später im Spital verstarb.

Der Mann hatte seine 44-jährige Frau in der Nacht auf den 12. März 2021 in Schafisheim mehrere Minuten lang gewürgt und verhindert, dass ihr jemand im abgeschlossenen Schlafzimmer zu Hilfe kommen konnte, wie die Staatsanwaltschaft bei Abschluss der Ermittlungen bekannt gegeben hatte. Die Frau verstarb wenige Tage nach der Tat auf der Intensivstation im Spital.

Vor Gericht sagte der Angeklagte am Donnerstag gemäss dem «Blick»: «Ich habe einfach die Kontrolle verloren.» Es sei nicht sein Ziel gewesen, seine Frau zu töten, so der Angeklagte. Entgegen der Aussagen seiner Kinder, die heute keinen Kontakt mehr zum Vater möchten, sprach er vor Gericht von einer «glücklichen Ehe».

Die Staatsanwaltschaft qualifiziert die Tötung als besonders skrupellos und damit als Mord, wie es hiess. Tatmotive seien unbegründete Eifersucht, verletzter Stolz und Rache. Auch die Ausführung der Tat – Strangulation, Nichtleisten und Verunmöglichen von Nothilfe – sei besonders niederträchtig gewesen.

Im vorzeitigen Strafvollzug

Der Beschuldigte befindet sich seit der Tat in Haft beziehungsweise im vorzeitigen Strafvollzug. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren, begleitet von einer ambulanten therapeutischen Massnahme.

Das Bezirksgericht Lenzburg hat den Mann am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren wegen Mordes verurteilt. Das Bezirksgericht Lenzburg folgte damit weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft.

sda/dmu