Vergewaltigungs- und Verleumdungsvorwürfe Trump erleidet schwere juristische Niederlage

dpa/AFP

6.9.2023 - 19:27

E. Jean Carroll wirft Donald Trump (Bild) vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben.
E. Jean Carroll wirft Donald Trump (Bild) vor, sie im Frühjahr 1996 in der Umkleidekabine eines New Yorker Luxuskaufhauses vergewaltigt zu haben.
Archivbild: Sue Ogrocki/AP/dpa

Der ehemalige US-Präsident Donald Trump muss sich auf weitere Schadenersatzzahlungen an die Kolumnistin E. Jean Carroll einstellen. Bundesrichter Lewis Kaplan urteilte am Mittwoch, dass Trump Carroll mit Aussagen aus dem Jahr 2019 ebenfalls verleumdet hatte. 

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  • Der frühere US-Präsident Donald Trump hat im Streit um Vergewaltigungs- und Verleumdungsvorwürfe der Kolumnistin E. Jean Carroll eine weitere schwere juristische Niederlage eingesteckt.
  • Ein New Yorker Richter urteilte am Mittwoch, dass beim zweiten Zivilprozess in dem Fall nicht mehr entschieden werden müsse, ob Trump die Journalistin verleumdet habe.
  • Dies sei bereits durch das Urteil in dem ersten Prozess in der Sache im Mai geklärt und bejaht worden.

Damit wird es im zweiten Zivilprozess gegen Trump im Fall Carroll im Januar nur noch darum gehen wird, wie viel zusätzlichen Schadenersatz Trump zahlen muss.

Im ersten Zivilprozess war eine Jury im Mai zu dem Ergebnis gekommen, dass Trump Carroll sexuell missbraucht und später verleumdet habe. Die Geschworenen sprachen der Kolumnistin fünf Millionen Dollar Entschädigung zu. In dem Prozess ging es um Aussagen Trumps von 2022. Im zweiten Prozess geht es um Aussagen, die Trump 2019 gemacht hat.

Die Autorin Jean Carroll verlässt im Mai 2023 das Gerichtsgebäude in Manhattan.
Die Autorin Jean Carroll verlässt im Mai 2023 das Gerichtsgebäude in Manhattan.
Archivbild: John Minchillo/AP

Carroll hatte Trump vorgeworfen, sie in den 1990er Jahren in einer Umkleidekabine eines Kaufhauses vergewaltigt zu haben. Er bestreitet das. Den Vorwurf der Vergewaltigung sahen die Geschworenen letztlich auch nicht als erwiesen an.

Aussagen Trumps bereits 2019 verleumderisch

Kaplan teilte am Mittwoch mit, die Geschworenen aus dem ersten Prozess hätten über Themen entschieden, die auch im zweiten Prozess relevant seien. Unter anderem gehe es darum, «ob Herr Trump Frau Carroll fälschlicherweise vorgeworfen hat, ihren Vorwurf des sexuellen Übergriffs erfunden zu haben, und, wenn es so war, dass er es in dem Wissen getan hat, dass dieser Vorwurf falsch war», oder er der Wahrheit keine Beachtung geschenkt habe. Indem Trump des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden worden sei, stehe auch fest, dass seine Aussagen von 2019 falsch und verleumderisch gewesen seien.

Trumps Anwältin Alina Habba sagte, man sei zuversichtlich, das das Urteil vom Mai gekippt werde und damit auch die jetzige Entscheidung nichtig sei.

dpa/AFP