Verfahren in Georgia Trump darf gegen Entscheidung Berufung einlegen

AP/tgab

20.3.2024

Der republikanische Präsidentschaftskandidat und ehemalige Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Rome, Georgia.
Der republikanische Präsidentschaftskandidat und ehemalige Präsident Donald Trump bei einer Wahlkampfveranstaltung in Rome, Georgia.
Mike Stewart/AP/dpa

Der Richter im Fall um versuchten Wahlbetrug des früheren US-Präsidenten Donald Trump 2020 in Georgia hat diesem gestattet, gegen ein Urteil Berufung einzulegen, das der leitenden Anklägerin Fani Willis einen Verbleib im Amt erlaubt.

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  • Im Prozess um versuchten Wahlbetrug 2020 in Georgia haben Trumps Anwälte beantragt, die leitenden Anklägerin Fani Willis von dem Fall abzuziehen.
  • Willis hatte eine Affäre mit Sonderstaatsanwalt Nathan Wade, der inzwischen zurückgetreten ist.
  • Der zuständige Richter billigte den Antrag, entscheiden wird das Berufngsgericht.

Der Richter Scott McAfee billigte am Mittwoch einen Antrag von Trumps Verteidigern, seine entsprechende Entscheidung dem Berufungsgerichtshof von Georgia zur Überprüfung vorzulegen. Ob es sich mit dem Fall befasst, entscheidet das Berufungsgericht selbst.

McAfee hatte in einer Entscheidung vergangene Woche den Antrag der Verteidigung abgelehnt, Willis wegen ihrer früheren Liaison mit Sonderstaatsanwalt Nathan Wade von dem Fall abzuziehen oder die Anklage abzuweisen. Der Richter sagte, dass Willis an dem Fall beteiligt bleiben könne, solange Wade zurücktrete, was dieser am Freitag tat.

Willis hat Trump und 18 weitere Personen im vergangenen Sommer wegen deren Versuchen angeklagt, das Ergebnis der Präsidentenwahl 2020 in Georgia zugunsten des damaligen Amtsinhabers zu kippen. Mehrere Angeklagte haben sich inzwischen im Rahmen von Prozessabsprachen für schuldig erklärt. Trump und die Übrigen plädieren auf nicht schuldig.