Die EU-Staaten haben wenige Tage nach einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union wegen des Ukraine-Kriegs verhängte Sanktionen gegen den russischen Geschäftsmann Alexander Schulgin aufgehoben. Das geht aus dem EU-Amtsblatt von diesem Donnerstag hervor. Ebenso aufgehoben wurden die Strafmassnahmen gegen die Unternehmer Farchad Achmedow und Grigori Berjoskin. Bei allen dreien wird die Grundlage für die Sanktionen als zu dünn angesehen.
Die EU hatte die Strafmassnahmen gegen Schulgin ursprünglich damit begründet, dass er Geschäftsführer einer russischen Plattform für Elektrohandel sei. Damit sei er in Bereichen tätig, die Russland als wichtige Einnahmequelle dienten. Er habe im Februar 2022 an einem Treffen von Oligarchen mit Präsident Wladimir Putin teilgenommen. Das beweise, dass er politische Massnahmen unterstütze, die die territoriale Souveränität der Ukraine bedrohten.
Bei Achmedow und Berjoskin sah die EU offensichtlich auch das Risiko, dass sie mit Klagen gegen die Sanktionierung Recht bekommen. Berjoskin war von der EU als «Helfershelfer» von Präsident Wladimir Putin auf die Sanktionsliste gekommen. Achmedow wurde ebenfalls Kreml-Nähe vorgeworfen.
Ob sich die Betroffenen wirklich über die EU-Entscheidung freuen können, ist angesichts von Äusserungen von Putins Sprecher Dmitri Peskow allerdings fraglich. Peskow stellte einen Teil der gegen EU-Sanktionen klagenden Personen am Donnerstag in eine Ecke mit Menschen, die in Russland zuletzt um ihr Leben fürchten mussten. «Wir wissen, dass es Unternehmer gibt, die sich zu antirussischen Positionen herablassen und die versuchen (...), aus den Sanktionen herauszukommen», sagte er in Moskau. «Das sind Verräter.»
Ob er damit auch auf Schulgin, Achmedow und Berjoskin anspielte, liess er unklar. Peskow fügte nämlich hinzu: «Es gibt Unternehmer, die ihre Interessen systematisch und methodisch vor Gericht verteidigen. Das ist das Recht eines jeden Unternehmers, und das behandeln wir mit Respekt.»
Von der EU gab es am Donnerstag zunächst keine offizielle Stellungnahme zu den Sanktionsaufhebungen. Diplomaten verwiesen darauf, dass gleichzeitig die Strafmassnahmen gegen Hunderte andere Personen und Unternehmen bis zum 15. März 2024 verlängert worden seien. Insgesamt seien weiter fast 1800 Personen und Organisationen betroffen.
Die Sanktionen umfassen Reisebeschränkungen. Zudem müssen in der EU vorhandene Vermögenswerte von den Betroffenen eingefroren werden und es ist verboten, ihnen Geld oder andere wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen.