UmweltSchweiz plant Littering-Verbot frühestens ab Mitte 2025
sr, sda
13.11.2024 - 12:14
Ein nationales Verbot gegen das achtlose Wegwerfen von Abfall wird in der Schweiz nicht vor Mitte 2025 umgesetzt. Zuvor sind gesetzliche Anpassungen erforderlich.
Keystone-SDA, sr, sda
13.11.2024, 12:14
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Die Schweiz wird ein nationales Verbot gegen Littering frühestens Mitte 2025 einführen. Der Bundesrat hat klargestellt, dass zunächst eine Anpassung der Ordnungsbussenverordnung notwendig ist, um die Umsetzung des Verbots zu gewährleisten. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass die Einführung der nationalen Littering-Busse reibungslos verläuft. Die Vernehmlassung zu dieser Verordnung ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen, was bedeutet, dass das Verbot erst danach in Kraft treten kann.
Die Initiative für das Littering-Verbot ist Teil einer umfassenderen parlamentarischen Vorlage zur Förderung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz. Diese Vorlage wurde im März von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Der Bundesrat hat beschlossen, die meisten Regelungen dieser Initiative ab dem 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen, während weitere Bestimmungen schrittweise folgen sollen.
Förderung der Kreislaufwirtschaft
Die Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, dass nicht mehr benötigte oder gebrauchte Materialien weitergegeben oder recycelt werden, um Abfälle zu minimieren und Ressourcen effizient zu nutzen. Wo immer es sinnvoll ist, sollen Abfälle wiederverwendet und stofflich verwertet werden, um einen echten Mehrwert zu schaffen.
Spezifische Massnahmen im Baubereich und bei Verpackungen
Im Bausektor werden die Kantone beauftragt, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und wesentlichen Renovierungen bestehender Gebäude festzulegen. Darüber hinaus erhält der Bundesrat die Befugnis, Anforderungen an Produkte und Verpackungen zu formulieren, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen.
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