GesundheitskostenJa zur Gesundheits-Einheitsfinanzierung steht laut Hochrechnung
su, sda
24.11.2024 - 12:04
In der Zukunft alle Leistungen des Gesundheitswesens gleich finanziert, unabhängig davon, wer sie wo erbringt: Gemäss der Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern für die SRG haben 54 Prozent der Stimmenden diesen fundamentalen Systemwechsel gutgeheissen.
24.11.2024, 12:04
24.11.2024, 13:09
SDA
Das Ja sei nun sicher, sagte Lukas Golder von gfs.bern im Schweizer Fernsehen SRF, und das trotz der negativen Haltung in der Westschweiz zu der Vorlage. Der Fehlerbereich lag zuletzt bei plus/minus zwei Prozentpunkten. Noch in den letzten Umfragen vor dem Urnengang hatten ungewöhnlich viele Antwortende keine Position zu der komplexen Vorlage bekanntgegeben.
Vor 15 Jahren gab die Aargauer Gesundheitspolitikerin Ruth Humbel (Mitte) im Nationalrat den Anstoss dazu. Mit Efas (Einheitliche Finanzierung ambulant und stationär) werden alle Gesundheitsleistungen einheitlich finanziert, von der Krankenkasse, Kantonen und Patientinnen oder Patienten.
Die Kantone sollen mit der Änderung des Krankenversicherungsgesetzes für mindestens 26,9 Prozent (nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Patienten) und die Kassen über die Prämien höchstens für 73,1 Prozent der Kosten aufkommen. Umgesetzt werden soll dieses neue System ab 2028.
In der Langzeitpflege kommt der Systemwechsel allerdings erst 2032. Denn Voraussetzung für die Umstellung in diesem Sektor sind einheitliche und kostendeckende Tarife. Diese müssen erst noch ausgehandelt werden.
Falsche Anreize beseitigen
Heute werden von der Grundversicherung gedeckte Gesundheitsleistungen unterschiedlich finanziert. Behandlungen mit Übernachtung im Spital bezahlen die Kantone zu 55 Prozent. 45 Prozent übernimmt die Krankenkasse. Für ambulante Behandlungen bezahlt allein die Krankenkasse.
In der Langzeitpflege bezahlen Patienten und Krankenkasse je einen fixen Beitrag an die Pflegekosten. Den Rest tragen je nach Kanton die Kantone und/oder die Wohngemeinde. Im Mittel übernahmen 2022 die Kassen rund 54 Prozent der Pflegekosten und die Kantone 46 Prozent. Die Kantone wünschten den Einbezug der Langzeitpflege in die Vorlage.
Die Befürworter erwarten, dass die Vorlage falsche Anreize beseitigt, namentlich, weil es weniger Spitalaufenthalte geben und spätere Pflegeheim-Eintritte dürfte. Und die Koordination der Versorgung würde besser, was vor allem chronisch Kranken nützen würde. Befürworter sahen die Einheitsfinanzierung auch als Mittel gegen den Prämienanstieg.
Höhere Prämien befürchtet
Die Gewerkschaft VPOD bekämpfte die Vorlage mit dem Referendum; für ein Nein engagierten sich der Gewerkschaftsbund und die SP. Sie halten die Reform für schädlich. Der Systemwechsel bringe Verschlechterungen für das Pflegepersonal sowie für Patienten, weil sich die Macht zu den Kassen verschiebe.
Zudem befürchteten die Gegner höhere Prämien, vor allem wegen des Einbezugs der Langzeitpflege. Dort würden die Ausgaben besonders stark steigen, weil die Zahl der pflegedürftigen alten Menschen steige.
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