RückführungenIn Afghanistan ist Krieg, und die Schweiz streitet, ob das Land sicher ist
Von Andreas Fischer
6.8.2021
Die jüngste Eskalation der Gewalt durch verstärkte Angriffe der Taliban verursacht enormes Leid für die afghanische Bevölkerung. Die Schweiz hält trotzdem offiziell an Zwangsrückführungen fest.
Von Andreas Fischer
06.08.2021, 06:55
06.08.2021, 08:11
Andreas Fischer
In Afghanistan herrscht Krieg. Die Vereinten Nationen beobachten die schweren Kämpfe zwischen Taliban und afghanischen Regierungstruppen, insbesondere im Süden des Landes mit grosser Sorge. «Wir sind zutiefst besorgt über die Sicherheit und den Schutz der Menschen in Laschkar Gah im Süden, wo Zehntausende von Menschen in den Kämpfen eingeschlossen werden könnten», sagte UN-Sprecher Stéphane Dujarric am Mittwoch (Ortszeit) in New York. Laschkar Gah ist die Hauptstadt der Provinz Helmand und wurde von den Taliban zu grossen Teilen eingenommen.
Im Norden sind die Taliban ebenfalls auf dem Vormarsch und haben mehrere Dutzend Bezirke sowie Teile der Provinzhauptstadt Sar-i-Pul unter ihre Kontrolle gebracht. Die Offensive wurde seit dem Rückzug von US- und Nato-Truppen intensiviert, der im April begann. Die bedrängten Regierungstruppen versuchen, den Vormarsch der Taliban mit Luftangriffen, unterstützt von den USA, zu stoppen. Befürchtet wird, dass dies zu zivilen Opfern führt.
Auch in Russland ist man alarmiert. Moskau befürchtet, dass islamistische Kämpfer in zentralasiatisches Ex-Sowjetgebiet eindringen könnten. Gemeinsam mit Tadschikistan und Usbekistan beginnt nun ein mehrtägiges Militärmanöver. Rund 20 Kilometer von der afghanischen Grenze entfernt sollen 2500 Soldaten und 500 Militäreinheiten unter anderem trainieren, wie ein Eindringen von Kämpfern aus Afghanistan verhindert werden kann.
«Die Schweiz muss ihre Praxis dringend anpassen»
«Das Staatssekretariat für Migration ist sich der angespannten Situation in Afghanistan bewusst und beobachtet die aktuelle Entwicklung genau», antwortet das SEM auf eine Anfrage von «blue News». Gemäss aktueller Asyl- und Wegweisungspraxis sei der Vollzug der Wegweisung «daher auch nur unter besonders begünstigenden individuellen Umständen und nur in die drei von der Regierung kontrollierten Städte Kabul, Herat und Mazar-i-Sharif zumutbar», heisst es in der Antwort weiter. Ansonsten werde vom Vollzug der Wegweisung nach Afghanistan abgesehen.
Gemäss SEM befinden sich derzeit rund 12'300 Personen aus Afghanistan im Asylprozess in der Schweiz. Diese Zahl beinhalte die Asylsuchenden, die vorläufig Aufgenommenen und die anerkannten Flüchtlinge.
Für SP-Nationalrat Fabian Molina ist es angesichts der Lage in Afghanistan «völlig unzumutbar, Menschen in dieses Land zurückzuschicken. Die Schweiz muss ihre Praxis dringend anpassen», wie er dem SRF sagte. Auf Nachfrage präzisiert der Politiker im Gespräch mit «blue News»: «Die Schweiz muss die Situation in Afghanistan dringend neu bewerten. Bisher ist die offizielle Einschätzung, dass gewisse Regionen in dem Land als sicher gelten und eine freiwillige oder erzwungene Rückkehr daher zumutbar ist.»
Afghanistan bittet um vorläufigen Rückführungsstopp
Dass die Schweiz offiziell weiter an Zwangsrückführungen nach Afghanistan festhält, sei vor diesem Hintergrund problematisch, findet Molina. «Gemäss Asylgesetz muss das SEM die objektive Sicherheitslage im Land berücksichtigen und sich bei der Einschätzung auch mit anderen Schengen-Ländern austauschen.» Die skandinavischen Länder haben einen Rückführungsstopp verhängt, und auch die EU-Grenzagentur Frontex nimmt derzeit keine Abschiebungen vor. Dass die Schweiz in dieser Hinsicht zögert, findet Molina «völlig unverständlich».
Ein weiterer Faktor, den die Schweiz laut Molina nicht berücksichtigt, ist die Aufforderung der afghanischen Regierung, Rückführungen bis Ende September auszusetzen. Die Regierung in Kabul hatte die Schweiz Anfang Juli darum gebeten. Das Ersuchen ging auch an EU-Staaten und weitere europäische Länder.
Kommt ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte hinzu, der per einstweiliger Verfügung die Rückführung eines afghanischen Asylbewerbers aus Österreich vorübergehend verboten hat. Das Gericht befürchtete eine unmenschliche Behandlung und Folter.
SVP «vertraut den Behörden»
«Dabei handelt es sich zwar um einen Einzelfallentscheid», sagt Molina. Dieser aber sei ein «Hinweis, dass das Gericht die Sicherheitslage heute anders einschätzt als noch vor ein paar Monaten». Für Molina steht fest, dass «mit dem Vorrücken der Taliban eine objektiv veränderte Sicherheitslage mit zunehmender Gewalt vorliegt. Eine Ausweisung von Personen nach Afghanistan ist daher zurzeit völlig unzumutbar».
Der Luzerner SVP-Nationalrat Franz Grüter, Vizepräsident der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates, ist anderer Auffassung: «Die Schweiz hält sich an die Genfer Konvention. Es wird für jedes Land geprüft, ob eine Rückführung dorthin möglich ist oder nicht. Die Sicherheitslage wird dabei berücksichtigt. Wenn sie als genügend eingestuft wird, dann sind Rückführungen auszuführen.» An diesem Prinzip sei festzuhalten.
Grüters Parteifreund und Nationalratskollege Thomas Aeschi hatte bei SRF gefordert, die Schweiz müsse bei den Rückführungen nach Afghanistan «hart bleiben». Grüter stimmt mit Abstrichen zu: «Mein Wissensstand ist, dass Afghanistan zurzeit als sicheres Rückführungsland gilt. In dem Fall stimme ich Thomas Aeschi zu. Wenn es anders eingestuft wird, muss die Lage neu beurteilt werden.»
Molina vermutet «Druck von rechts»
Dass sich die Sicherheitslage durch den gewaltsamen Vormarsch der Taliban ändert, schätzt Grüter differenziert ein: «Man muss berücksichtigen, dass Afghanistan ein sehr grosses Land ist. Wenn es in einer Region Probleme gibt, heisst das noch lange nicht, dass Rückführungen generell nicht möglich sind. Ich vertraue den Behörden, die das prüfen. Die Situation in den letzten Jahren im Flüchtlingsbereich war die, dass die Schweiz den Menschen, die an Leib und Leben bedroht sind, Schutz bietet.»
SP-Politiker Molina bezweifelt, dass bei der Einschätzung der Sicherheitslage durch das SEM objektive Kriterien angewendet werden. Er vermutet «Druck von rechts und Angst, sich zu exponieren. Aber Menschenrechte dürfen nicht der politischen Konjunktur untergeordnet werden».
SVP-Nationalrat Grüter wies im Gespräch mit «blue News» darauf hin, dass die Sicherheitslage nicht von der SVP überprüft werde, sondern von den Behörden. Im Übrigen bleibe das Flüchtlingssystem nur mit einer «strikten Trennung» glaubwürdig: «Für Menschen, die wirklich bedroht sind, haben wir Platz. Gegenüber Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Europa kommen, müssen wir hart bleiben.»
Er würde in diesem Zusammenhang aber nicht von «Abschreckung, sondern von einer klaren Linie sprechen», schlägt Grüter moderatere Töne an als Thomas Aeschi, der im SRF einen weiterhin restriktiven Kurs gefordert hatte. Auch und vor allem aus Gründen der «Abschreckung, dass nicht noch mehr junge afghanische Männer über sichere Drittstaaten in die Schweiz illegal einreisen und hier ein Asylgesuch stellen».
Laut SEM erfolgte die letzte Rückführung nach Afghanistan 2019. Damals wurden sechs Personen ausgeschafft. Per 31. Juli 2021 gab es zwar 162 Rückkehrpendenzen, doch in absehbarer Zeit seien keine konkreten Rückkehroperationen nach Afghanistan geplant, informiert das Staatssekretariat für Migration.