Wikileaks Entscheid über Assange-Auslieferung im März

SDA

14.6.2019 - 14:08

Unterstützer von Julian Assange protestieren vor dem Gericht in London gegen eine Auslieferung des Wikileaks-Gründers. Im Vordergrund Assanges Anwältin Jennifer Robinson.
Unterstützer von Julian Assange protestieren vor dem Gericht in London gegen eine Auslieferung des Wikileaks-Gründers. Im Vordergrund Assanges Anwältin Jennifer Robinson.
Source: KEYSTONE/AP/FRANK AUGSTEIN

Ein Gericht in London hat das Verfahren über den US-Auslieferungsantrag für Wikileaks-Gründer Julian Assange auf Anfang nächsten Jahres angesetzt. Die Anhörung solle am 25. Februar beginnen, berichtete die britische Nachrichtenagentur PA aus dem Gerichtssaal.

Assange, der am Freitag per Videostream aus dem Gefängnis zugeschaltet war, will sich gegen die Auslieferung wehren. Innenminister Sajid Javid hatte das US-Auslieferungsersuchen in dieser Woche förmlich zugelassen. Die Entscheidung liegt aber bei der Justiz.

Die USA werfen Assange vor, der amerikanischen Whistleblowerin Chelsea Manning – damals noch Bradley Manning – geholfen zu haben, geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan zu veröffentlichen. Insgesamt liegen 18 Anklagepunkte vor. Bei einer Verurteilung in allen Punkten drohen ihm 175 Jahre Haft.

Assange sitzt seit April im Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh im Osten der britischen Hauptstadt, nachdem ihm das Botschaftsasyl in der ecuadorianischen Landesvertretung entzogen worden war. Er hatte sich dort jahrelang verschanzt, um einer Auslieferung an Schweden zu entgehen. Dort wurde wegen Vergewaltigung gegen ihn ermittelt.

Assange behauptete stets, die Vorwürfe in Schweden seien nur ein Vorwand, um ihn festnehmen und an die USA ausliefern zu können. 2017 hatte die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen eingestellt, weil es ihr nicht gelungen war, die Vorwürfe ausreichend zu untersuchen. Später wurden sie wieder aufgenommen.

Am 11. April dieses Jahres wurde Assange schliesslich festgenommen. Er befindet sich in Haft, weil er mit der Flucht in die Botschaft gegen Kautionsauflagen verstossen hatte.

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