Umzug Zügeln trotz Corona-Krise: Das müssen Sie jetzt wissen

tafu

30.3.2020

Zügeln in Zeiten von Corona bedeutet vor allem: Abstand halten.
Zügeln in Zeiten von Corona bedeutet vor allem: Abstand halten.
Bild: Keystone

Darf man zu Zeiten von Corona und Social Distancing überhaupt noch zügeln? Ja, sagt der Bundesrat, doch nur unter bestimmten Bedingungen.

Der März neigt sich dem Ende zu und damit steht der grosse Zügeltermin vor der Tür – etwa 50’000 Umzüge sind für den 31. März geplant. Doch darf man in Zeiten von Corona eigentlich noch bedenkenlos umziehen? Diese Frage beschäftigte in den vergangenen Tagen viele, nun ist endlich eine Entscheidung gefallen.

Der Bundesrat sagt: Ja! Umzüge sind noch immer zulässig, allerdings müssen dabei unbedingt die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) eingehalten werden.

Was sagt der Bund zum Zügeln in Corona-Zeiten?

Da es in der Schweiz bisher kein Ausgangsverbot gibt, ist es nach wie vor möglich, zu zügeln. Zügel- und Reinigungsunternehmen sind nicht vom Betriebsverbot betroffen und können für den Umzug beauftragt werden.

Allerdings gilt es zu beachten, sämtliche durch den Bund verordneten Präventionsmassnahmen einzuhalten, also ausreichend Abstand zu halten und sämtliche Hygienevorkehrungen einzuhalten. Zügelunternehmen und Immobilienbewirtschafter betonen, dass dies durchaus möglich sei, ist in der Mitteilung des BAG zu lesen.

Des Weiteren hat der Bundesrat die Fristen bei Zahlungsrückständen bei Wohn- und Geschäftsmieten von 30 auf 90 Tage verlängert. Auch die Kündigungsfrist für möblierte Zimmer und Einstellplätze wurde aufgrund der besonderen Lage von zwei Wochen auf 30 Tage ausgeweitet.



Kann ich einfach länger in meiner Wohnung bleiben?

Da der Bundesrat explizit den 31. März als Zügeltermin bestätigt hat, ist ein Verbleiben in der bisherigen Wohnung nach Ablauf des Mietvertrages nicht zulässig, egal aus welchen Gründen. Trägt der Mieter die Schuld an der verspäteten Rückgabe der Wohnung, kann es sogar zu Schadensersatzforderungen kommen, stellt der Mieterverband eindeutig klar.

Was passiert, wenn ich zum Zügeltermin krank bin?

Sollten der Mieter krank sein oder zu einer besonders gefährdeten Personengruppe zählen, sollte er rechtzeitig seinen neuen und alten Vermieter kontaktieren. Ein Recht auf Verbleib in der Wohnung besteht auch im Krankheitsfall nicht. Mieter und Vermieter sollten in diesen komplizierten Zeiten versuchen, gemeinsam eine Lösung zu finden und eventuell auch den Nachmieter mit einbeziehen.

Was muss ich über die Reinigung meiner Wohnung wissen?

Aufgrund der Vorgaben des Bundes gilt es aktuell, sich von Menschen zu distanzieren. Das bedeutet auch, dass viele Personen, die Ende März zügeln wollen, niemanden haben, der ihnen beispielsweise beim Packen oder der Reinigung der Wohnung helfen kann. Der Mieter sollte auch hier unbedingt mit der Vermieterschaft sprechen, wenn es ihm nicht möglich ist, die Wohnung termingerecht gereinigt zu übergeben. Da es sich um eine Notsituation handelt, könnte sie zur Übernahme einer professionellen Reinigung bereit sein.

Muss ich in der neuen Wohnung Angst vor Viren haben?

Schon nach dem kurzen Leerstand zwischen Auszug und Einzug werden in der neuen Wohnung mögliche Viren abgestorben sein. Um vollends sicherzugehen, kann eine professionelle Reinigung helfen. Auch hier hilft das Gespräch mit dem neuen Vermieter.



Wie findet die Wohnungsübergabe statt?

Die Wohnungsübergabe kann wie gewohnt stattfinden – wenn die Verhaltensregeln des BAG beachtet werden. Abstand halten und die Hygienevorschriften beachten sind von großer Wichtigkeit. Sollte der Mieter krank sein oder zu einer gefährdeten Risikogruppe gehören, kann er sich mit einer Vollmacht von einer anderen Person vertreten lassen. Auch Fotos können helfen, den Zustand der Wohnung zu dokumentieren, wenn der Mieter selbst nicht bei der Übergabe anwesend sein kann oder keine persönliche Übergabe stattfindet.

Abschliessend hat der Bundesrat noch einmal explizit dazu aufgerufen, dass sich sowohl Mieter- als auch Vermieterschaft gemeinsam bemühen sollten, für auftretende Probleme eine einvernehmliche Lösung zu finden.

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