Berater im Interview Patientenverfügung «plus» – besser spät als nie

Von Philipp Dahm und Christian Thumshirn

7.4.2020

Patientenverfügung «plus» – besser spät als nie

Patientenverfügung «plus» – besser spät als nie

Die Coronakrise schärft unsere Wahrnehmung für mögliche Lebensrisiken. Was man beim Erstellen einer Patientenverfügung falsch machen kann – erst recht, wenn man sich eine Vorlage aus dem Internet nutzt, erklärt Ihnen ein Experte.

06.04.2020

Die Coronakrise schärft unsere Wahrnehmung für mögliche Lebenskrisen. Was man beim Erstellen einer Patientenverfügung falsch macht, wenn man sie aus dem Internet holt, auch das erklärt uns ein Experte.

Lutz Frerksen weiss nur zu genau, wie wichtig es ist, eine Patientenverfügung zu haben. Der Deutsche arbeitet in einem Schweizer Spital und erlebt immer wieder, dass sich Verwandte über die Behandlung des Patienten uneins sind oder Menschen am Leben erhalten werden, die mit diesem vielleicht schon lange abgeschlossen haben.

Während unter den Betagten inzwischen einige, die eingeliefert werden, eine solche Patientenverfügung unterschrieben haben, ist das bei Menschen in den 40ern schon nicht mehr so häufig der Fall, erläutert der Berater zum Erstellen einer «Patientenverfügung plus». Ganz zu schweigen von den noch jüngeren Menschen.

«Wer denkt auch schon über das Sterben – oder über das Überleben – nach, wenn er in den 20ern ist?», fragt der 44-Jährige.

«Besser spät als nie»

Dabei sind Wachkoma, künstliche Ernährung oder die Beatmung durch Maschinen Schicksale, die auch die Jungen treffen können – selbst in Zeiten von Covid-19. Zwar trifft es die jüngere Generation deutlich seltener, aber jüngere Teenager sind eben nicht gefeit. Schon vor der Corona-Krise sei man deshalb gut geraten gewesen, sich über solche Fälle Gedanken zu machen, findet Frerksen. Aber er verstehe auch, dass es einige Leute erst jetzt tun: «Besser spät als nie.»

Und: Besser eine Patientenverfügung «plus» als eine Patientenverfügung aus dem Internet, denn jene aus dem Netz sei schlicht zu pauschal, um die Feinheiten zu erfassen, sagt Frerksen. Es gebe Abstufungen in vielen Formen – allein schon, wenn es um den Begriff der «Urteilsfähigkeit» gehe.

Wer einen Berater für die Patientenverfügung «plus» nehme, setzt sich mit diesem und ein oder zwei Vertrauenspersonen zu meist mehreren Terminen zusammen. Oft ist die Familie dabei, wenn alle Eventualitäten und mögliche Aspekte durchgesprochen werden – schliesslich wird alles in einem ACP-Dokument (Advanced Care Planning) festgehalten.

Unterschiedliche Behandlungserwartungen

Wenn ein solches ACP-Dokument nicht vorliegt und auch keine andere Patientenverfügung, dann tun Ärzte, was sie tun müssen, sagt Frerksen – sie tun alles Sinnvolle, um einen Menschen am Leben zu erhalten.

Auch wenn der Patient beispielsweise 81 ist, seine Ehefrau vor neun Jahren gestorben ist und er vor fünf Jahren nach einer Chemotherapie gesagt hat, er werde sich nie wieder einen langen Spitalaufenthalt antun.

«Aber womöglich würde so ein Mensch weniger Belastungen auf sich nehmen als ein Anfang 30er, der gerade zum ersten Mal Vater geworden ist – und diese Tendenzen kann man gut mit dem ACP festhalten.»

Es gebe einfach viele Details, in denen mitunter der Teufel stecke, betont der Berater abschliessend. Er wird sicherlich in Zukunft mehr zu tun haben: Dass die Corona-Krise unsere Wahrnehmung geschärft hat, wenn es um Patientenverfügungen, aber auch Themen wie Tod oder Testament geht, steht wohl ausser Frage.

Sie erreichen Lutz Frerksen auf Wunsch unter ihrberater@bluewin.ch (Hinweis: Die Beratungen sind kostenpflichtig).

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