Nach «Vorfall» von Probe ausgeschlossenGrosse Aufruhr um niederländischen ESC-Kandidaten
dpa
10.5.2024 - 22:05
Grosse Aufregung um den niederländischen SC-Kandidaten Joost Klein. Der Künstler wurde bis auf Weiteres von den Proben ausgeschlossen. Grund ist ein nicht genau genannter «Vorfall».
10.05.2024, 22:05
11.05.2024, 10:08
dpa
Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen
Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, darf bis auf Weiteres nicht an den Proben für das Finale teilnehmen.
Grund ist ein nicht genau genannter «Vorfall».
Klein soll eine Mitarbeiterin der TV-Produktion geschlagen haben.
Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, darf bis auf Weiteres nicht an den Proben für das Finale teilnehmen.
«Wir untersuchen derzeit einen Vorfall, der uns im Zusammenhang mit dem niederländischen Künstler gemeldet wurde», teilte die europäische Rundfunkunion (EBU) am Freitag mit. Klein war zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song «Europapa» probte er jedoch nicht.
Er werde bis auf Weiteres nicht an der Probe teilnehmen, hiess es. Was der Grund für sein Fernbleiben und den zunächst vorübergehenden Ausfall des Künstlers sei, blieb jedoch zunächst unklar. «Wir haben zu diesem Zeitpunkt keinen weiteren Kommentar», hiess es von der EBU.
Buh-Rufe bei der Generalprobe
Klein wurde auch bei der Jury-Abstimmung ausgeschlossen. Stattdessen wird sein Auftritt beim Halbfinal gewertet. Das führte zu Buh-Rufen, die Show musste zwischenzeitlich unterbrochen werden, wie Videos auf X zeigen.
Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Eine Jury besteht dabei pro Land aus fünf Experten. Stimmberechtigt sind alle 37 Teilnehmerländer – also auch Länder, die in den Halbfinals ausgeschieden sind.
Die Entscheidung der Jury macht beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses jedes Beitrags aus. Die anderen 50 Prozent ergeben die Telefonabstimmungen beim Finale. Weder in den Halbfinals noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden.
Gemäss dem schwedischen «Aftonbladed» soll Klein eine Mitarbeiterin der TV-Produktion geschlagen haben. Die EBU kommentierte diesen Vorwurf offiziell nicht. «Die Untersuchung des Vorfalls mit dem niederländischen Künstler beim diesjährigen Eurovision Song Contest ist noch nicht abgeschlossen. Es finden auch Gespräche zwischen der EBU und Avrotros, dem teilnehmenden niederländischen Fernsehsender, statt», hiess es weiter von der EBU.
Mehr zum Thema
Bötschi fragt Starregisseur: Wie Marc Forster mit seiner Naivität Hollywood eroberte
Für den Film «Monster’s Ball» wurde Marc Forster 2001 weltberühmt. Der Regisseur lebt seit Jahren in den USA, bleibt der Schweiz aber dennoch verbunden. Ein Gespräch über die Liebe zur Heimat und die Wichtigkeit von Fehlern.