In eigener Sache So setzt blue News künstliche Intelligenz auf der Redaktion ein

Redaktion blue News / KI-Fachgruppe

1.6.2024

Blick in den Newsroom der blue News Redaktion.
Blick in den Newsroom der blue News Redaktion.
Bild: blue News

blue News steht für relevanten und erfrischenden Journalismus in der Schweiz – in drei Landessprachen. So arbeitet die Redaktion mit neuen Mitteln der künstlichen Intelligenz (KI) und regelt die Anwendungen.

Redaktion blue News / KI-Fachgruppe

Künstliche Intelligenz bei blue+ kurz erklärt

  • KI stellt Gesellschaft und Unternehmen vor Herausforderungen, bietet aber auch Chancen bei der Produktion von Text-, Video-, Bild-, und Audio-Inhalten sowie bei der Prozessoptimierung.
  • Wie die Redaktion KI in ihrem Alltag verwendet, wird in verbindlichen Grundsätzen und Handlungsanweisungen festgelegt.
  • Die Anwendung basiert auf den Prinzipien der Transparenz, Glaubwürdigkeit und Verantwortung gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern, die zu keinem Zeitpunkt getäuscht werden dürfen.
  • Das Grundlagendokument wird laufend überarbeitet. Vorliegende Version: Juni 2024

Einleitung und Ausgangslage

«Generative AI» ist eine Art von künstlicher Intelligenz (KI), die neue Formen von kreativen Inhalten erzeugen kann. Das können Bilder, Texte, Audio, Codes, Videos, Simulationen, Grafiken etc. sein. Unternehmen setzen sie immer häufiger ein, um ihre Produktivität und Innovation zu steigern. Das tun wir auch bei der Entertainment Programm AG, der die Redaktion von blue News angehört.   

KI bietet aber nicht nur Chancen, sie stellt Gesellschaft und Unternehmen auch vor Herausforderungen. Die vorliegenden Grundsätze und Handlungsanweisungen spiegeln den Anspruch der Entertainment Programm AG im redaktionellen Umgang mit KI. Sie liefern den Journalist*innen einzuhaltende Vorgaben und Richtlinien in Bezug auf Text-, Video-, Bild- und Audio-Produktion mithilfe von KI. Um der Dynamik rund um KI gerecht zu werden, sind sie als iterativer Prozess konzipiert, der kontinuierlich von einer internen KI-Fachgruppe evaluiert und gegebenenfalls angepasst wird.  

Die Grundsätze und Handlungsanweisungen sind intern und extern verfügbar. Die Redaktion verwendet KI in ihrem Arbeitsalltag unter der Maxime der Transparenz, der Glaubwürdigkeit und der Sorgfalt. Sie ist sich ihrer Verantwortung bewusst.

Grundsätze

Transparenz

Wir informieren unser Publikum darüber, wenn KI-Systeme entscheidend dazu beitragen, Inhalte (Text, Bild, Video, Audio) zu erstellen, zu kuratieren oder zu personalisieren. Wir deklarieren zudem, wenn KI relevante technische Arbeitsschritte übernimmt.

Glaubwürdigkeit

Wir verwenden ausschliesslich Tools, welche durch die KI-Fachgruppe evaluiert und freigegeben worden sind. Dies betrifft sowohl Chatbot-Anwendungen (inkl. Schnittstellen zu unseren Systemen), als auch Bild-, Audio- und Video-Generatoren. Primär unterstützt uns KI bei der Recherche, der Erstellung von Inhalten, der Transkription, der Automatisation, der Übersetzung und der Analyse in unserem Arbeitsalltag. Dabei verpflichten wir uns der Wahrheit: sämtliche durch KI übernommenen Arbeitsschritte müssen jederzeit verifiziert und der Wahrheitsgehalt muss immer belegt werden können.

Datenschutz

KI-Plattformen speichern Daten und Informationen, welche die Anwender*innen preisgeben. Deshalb werden unter keinen Umständen persönliche Daten (etwa von Kund*innen und Mitarbeitenden, Passwörter oder andere sensible (Unternehmens)-Informationen mit den Systemen geteilt.

Verantwortung

Wir setzen KI verantwortungsbewusst ein. Die KI-Fachgruppe evaluiert laufend und schult Mitarbeitende, bevor sie neue Werkzeuge und Technologien implementiert.

Offenheit und Neugierde

Wir nutzen die Tools und Methoden der KI und verfolgen Entwicklungen mit Neugierde und Offenheit. Wir suchen und hinterfragen Einsatzmöglichkeiten, solange die Nutzung ethisch vertretbar ist und Privatsphäre, Sicherheit und Transparenz gewährleistet sind. Wir passen uns den sich ändernden Anforderungen oder Erwartungen der Stakeholder an, was die Qualität oder Authentizität von generierten Inhalten betrifft.

KI & Mensch

Wir sehen das grösste Potenzial der KI im redaktionellen Alltag ausschliesslich im Zusammenspiel mit den Mitarbeitenden. KI-Systeme machen Journalist*innen effizienter, werden sie aber nicht ersetzen. Vorbehalten oder gar Ängsten begegnen wir aktiv, schaffen Foren für den interdisziplinären Austausch und bieten Schulungen und Fortbildungen im Umgang mit KI-Systemen an, um sicherzustellen, dass die Technologien korrekt und sorgfältig genutzt werden.

Handlungsanweisungen und Use Cases

Die Handlungsanweisungen leiten sich von den Grundsätzen ab. Sie geben Antworten auf praktische Fragen zum Einsatz von KI im redaktionellen Alltag. Sie bilden überdies verbindliche Richtlinien, sind aber auch als Nachschlagewerk und Hilfestellung zu verstehen. Infolge der dynamischen Entwicklung besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall und bei Unklarheiten wird mit der KI-Fachgruppe Rücksprache genommen.

Regeln für die Anwendung im Bereich Text

Der Einsatz von KI-Anwendungen zur unterstützenden Erstellung von Texten oder deren Übersetzung, sowie zwecks Recherche ist erlaubt und muss nicht gekennzeichnet werden. Beachtet werden muss: Nicht alles, was eine KI als Ergebnis ausgibt, muss auch richtig sein und der Wahrheit entsprechen. Quellen sind bisweilen intransparent oder fehlerhaft. Daher müssen mit KI recherchierte Inhalte in jedem Fall einem Faktencheck unterzogen und Quellen verifiziert werden, bevor wir Resultate daraus verwenden. So vermeiden wir Fehler, Falschaussagen und Fake News.

Werden KI-Anwendungen dahingehend eingesetzt, um Texte zu optimieren oder neu zu erstellen (beispielsweise Leads, Re-Writings, Moderationen, SEO-Texte, Untertitelungen etc.), gehen diese nie ungeprüft an die Öffentlichkeit. Sie werden redaktionell abgenommen und verantwortet. Dasselbe gilt für Übersetzungen und bei der automatisierten Transkription von Audio- und Video-Inhalten.   

Eine Kennzeichnung mittels Transparenzhinweis ist notwendig, wenn Artikel integral erstellt oder übersetzt und auf einem der drei Sprachportale publiziert wird.

Beispiel einer Kennzeichnung
Dieser Artikel wurde mithilfe von künstlicher Intelligenz in die vorliegende (Sprach)version übersetzt.

Regeln für die Anwendung im Bereich Bild

Bilder und Fotografien haben eine grosse Wirkmacht. KI-generierte Bilder werden in jedem Fall als solche gekennzeichnet (inkl. Quellenangabe). Ausnahmen sind Teaserbilder oder Thumbnails. Es muss sichergestellt werden, dass User*innen und Zuschauer*innen nicht getäuscht werden. Prinzipiell greifen wir als seriöser Absender von News-, Sport- und Entertainment-Inhalten dezent auf KI-Bilder zurück. Im Grundsatz gilt: Nicht alles, was rechtlich und ethisch erlaubt ist, macht auch publizistisch Sinn.

Bearbeitung von realen Bildern und Fotos mit KI-Unterstützung: Es macht keinen Unterschied, ob ein Bild manuell (z.B. mit Photoshop) oder durch ein KI-Tool verändert wird. Das Resultat muss immer einer publizistischen und vertragsrechtlichen Überprüfung standhalten und das bearbeitete Bild (od. Foto, Grafik, Illustration) muss redaktionell abgenommen werden. Sofern die Bildaussage nicht verändert wird (zB. aufhellen, schärfen, zuschneiden etc.) muss der Einsatz von Tools nicht gekennzeichnet werden. Ein grösserer KI-Eingriff in reale Bilder ist nur zulässig, sofern ethisch und moralisch vertretbar und die Bildaussage nicht verändert wird. Zudem ist in diesem Fall eine klare Kennzeichnung zwingend.

Beispiel einer Kennzeichnung
KI-Bild: Agentur/Generator oder Urheber*in» // konkret -->
KI-Bild: Midjourney, Peter Muster

Regeln für die Anwendung im Bereich Video

Bei der Video-Produktion profitieren insbesondere die Sprachregionen (FR/IT) von der grösseren Redaktion in der Deutschschweiz. Kurze Newsbeiträge, aber auch ganze Sendungen können mit der Hilfe von KI in andere Sprachen übersetzt werden. Dabei unterscheiden wir folgende Varianten:

▶️ Overvoice mit KI-Stimme: Originale Off-Stimmen können komplett ersetzt werden. Bei Moderationen und Gesprächen muss im Hintergrund die Originalsprache zu hören sein. Je nach Dauer des Beitrags sind ein bis drei Transparenzhinweise nötig.

▶️ Übersetzung mittels Bauchbinden und Untertitel: Hier sind keine Transparenzhinweise nötig, sofern es sich einzig um eine Übersetzung handelt und der Inhalt mit der Originalversion deckungsgleich ist.

Es existieren KI-Tools, die Videos dahingehend in andere Sprachversionen umrechnen, wonach die Protagonist*innen mit ihrer eigenen Stimme in einer anderen Sprache sprechen (Dubbing). Diese Anwendungen verwenden wir nicht. Wir würden dem Publikum eine Realität suggerieren, die so nicht existiert. Die Glaubwürdigkeit wäre mit Blick auf andere Inhalte auf unseren Plattformen infrage gestellt. Ausnahme bilden einzig edukative Inhalte (beispielsweise innerhalb eines Digital-Beitrags zur Veranschaulichung, was heute mit KI alles gemacht werden kann). Hier ist eine entsprechende Kennzeichnung Pflicht.

Beispiel einer Kennzeichnung
Dieses Video wurde mit Hilfe künstlicher Intelligenz in die vorliegende Sprachversion übersetzt. Eine Fachperson hat alle Schritte überprüft und freigegeben.

Regeln für die Anwendung im Bereich Audio

Die Anweisungen gelten für sämtliche KI-generierten und -bearbeiteten Audiodaten (einschliesslich Audio als Teil eines Videos): KI-generierte Stimmen müssen als solche gekennzeichnet werden. Dazu gehören auch Podcasts, die mithilfe von KI realisiert werden.  

Sofern mit KI-Tools die bestehende Audioqualität verbessert wird, der Inhalt aber gleichbleibt, ist indessen keine Deklaration nötig.   

Darüber hinaus dürfen künstlich generierte Stimmen nur dann eingesetzt werden, sofern sie nicht real existierenden Personen nachempfunden werden. Einzige Ausnahme: Die Person, welche ihre Stimme zur Verfügung stellt, hat ihre ausdrückliche Erlaubnis zum Klonen der Stimme gegeben. Beispiel: Der Podcast mit dem Monatshoroskop.

KI-generierte Musik oder Geräusche müssen nicht deklariert werden, sofern sie den Wahrheitsgehalt des publizierten Inhalts nicht verändern.

Beispiel einer Kennzeichnung
Innerhalb der Show-Notes (Text): Zur Verbesserung des Hörerlebnisses mit Einsatz von KI-Tools. Alle Produktionsschritte wurden von einer redaktionellen Fachperson begleitet und abgenommen. Am Ende des Podcasts (Audio): Dieser Podcast wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz aufbereitet.