Zweifel bei 213 Blitzer-Messungen Lambo-Fahrer erhebt Einspruch nach Busse – und erhält Recht

zis

16.2.2024

Lamborghini-Fahrer und Anwalt Christian Gärtner wehrte sich erfolgreich gegen den Strafbefehl.
Lamborghini-Fahrer und Anwalt Christian Gärtner wehrte sich erfolgreich gegen den Strafbefehl.
Blick

213 Verkehrsteilnehmer hat die Polizei bei einer Kontrolle in Rifferswil ZH geblitzt. Unter den Betroffenen befand sich auch ein Anwalt. Er wehrte sich – und bekam Recht.

zis

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  • Anwalt und Lamborghini-Fahrer Christian Gärtner ging gegen einen Strafbefehl vor. 
  • Er erhielt diesen, weil er bei Rifferswil ZH zu schnell gefahren sein soll.
  • Doch die Akten waren lückenhaft, sein Strafbefehl wurde annulliert.
  • Unklar ist, was mit den anderen Bussen und Strafbefehlen geschehen ist.

Bei einer Radarkontrolle in Rifferswil ZH blitzt die Polizei im Mai 2022 auf einer 80er-Strecke. 213 Tempo-Sünder werden dabei erwischt – doch die Messungen könnten alle falsch sein. 

Wie der «Blick» berichtet, wurde auch Anwalt und Lamborghini-Fahrer Christian Gärtner auf der Strecke geblitzt. Er erhielt einen Strafbefehl, verlangte Akteneinsicht und stellte fest, dass das Messprotokoll der Polizei lückenhaft ist. Deswegen erhob er Einsprache.

Wie der Statthalter dem «Blick» bestätigt, habe das sogenannte Ausrichtbild gefehlt, welches nach der Ausrichtung des Blitzers angefertigt und im Protokoll abgelegt werden muss. Darum könne eine Geschwindigkeitsüberschreitung nicht eindeutig nachgewiesen werden. 

«Überzeugt, korrekt gehandelt zu haben»

Das fehlerhafte Protokoll hat Folgen: Das Verfahren gegen Gärtner wird eingestellt. Der Anwalt entdeckte aber, dass auch noch 212 andere Verkehrsteilnehmer geblitzt wurden. Diese erhielten zumeist eine Busse, 13 Personen gar einen Strafbefehl. Derzeit werde laut dem Statthalter abgeklärt, wie mit diesen Bussen und Strafbefehlen zu verfahren sei. 

Dieses Blitzerfoto soll die Schuld Gärtners beweisen – eindeutig nachgewiesen werden kann sie ihm aber nicht.
Dieses Blitzerfoto soll die Schuld Gärtners beweisen – eindeutig nachgewiesen werden kann sie ihm aber nicht.
Blick

Die Kantonspolizei Zürich sagt dem Blick, man sei «überzeugt, in all diesen Fällen korrekt gehandelt zu haben». Der Statthalter habe «leider darauf verzichtet, wie in solchen Fällen ansonsten üblich, ein entsprechendes Gutachten als zusätzliches Beweismittel anzufordern». Der Statthalter äussert sich zu dem Vorwurf nicht.

Unklar bleibt, wie viele Personen die Bussen einfach bezahlt haben. Anwalt Gärtner sagt dem «Blick», dass sich betroffene Personen wehren sollten. Die Bussen müssten aufgehoben werden, der Staat müsse das Geld zurückzahlen.