Sozialhilfe Arme Menschen erhalten im Kanton Basel-Stadt mehr Geld

yedu, sda

9.12.2022 - 10:45

Obdachlose erhalten ab dem neuen Jahr 261 Franken mehr im vom Kanton Basel-Stadt (Symbolbild).
Obdachlose erhalten ab dem neuen Jahr 261 Franken mehr im vom Kanton Basel-Stadt (Symbolbild).
Keystone

Der Kanton Basel-Stadt stellt armen Menschen ab dem 1. Januar 2023 mehr Geld zur Verfügung. So erhält eine obdachlose Person ab dem neuen Jahr 1031 Franken statt wie bisher 770 Franken pro Monat. Diese neue Regelung betrifft rund 100 Personen.

Neu werde der Grundbedarf für obdachlose Personen der Regelung für Sozialhilfebeziehende angepasst, teilte das Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) am Freitag mit.

«Bis anhin wurde angenommen, dass die Lebenshaltungskosten bei Obdachlosen tiefer sei als bei Bewohnenden von Wohnungen», sagte Kaspar Sutter (SP), Vorsteher des WSU, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Deswegen hätten Obdachlose nur einen gekürzten Grundbedarf erhalten. Diese Annahme hätte in einer Überprüfung aber nicht bestätigt werden können.

«Deshalb hat das WSU beschlossen, dass Obdachlose neu den gleichen Grundbedarf wie alle Sozialhilfebeziehenden bekommen. Dies führt zu einer deutlichen Verbesserung für obdachlose Menschen», sagte der SP-Regierungsrat.

Obdachlose erhalten künftig 261 Franken mehr im Monat. Die Zahl der obdachlosen Personen, die von der Sozialhilfe unterstützt werden, schwankt. Gemäss Sutter sind momentan aber rund rund 100 Personen «ohne festen Wohnsitz» bei der Sozialhilfe Basel-Stadt verzeichnet.

Anpassung für Sozialhilfebeziehende

Der Kanton Basel-Stadt passt auf den 1. Januar 2023 auch den Grundbedarf der Sozialhilfe der Teuerung an. Neu beträgt der Grundbedarf für eine Einzelperson monatlich 1031 statt bisher 1006 Franken. Dies entsprecht einer Anhebung um 2,5 Prozent.

Mit der Anhebung des Grundbedarfs für Einzelpersonen auf 1031 Franken pro Monat entspricht der Kanton der Empfehlung der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren vollumfänglich. Mietnebenkosten würden von der Sozialhilfe effektiv vergütet und müssten nicht aus dem Grundbedarf finanziert werden, heisst es weiter in der Mitteilung.

Zudem werden auch die Beiträge für Nothilfebeziehende der Teuerung angepasst und um 2,5 Prozent erhöht

Mehr Geld für Ukrainerinnen und Ukrainer

Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine werden darüber hinaus ab dem 1. Januar nach den Ansätzen für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer unterstützt und nicht nach denjenigen für Asylsuchende.

So erhält ein Einpersonenhaushalt neu 824 Franken statt wie bisher mit 590 Franken. Der Kanton begründet diese neue Regelung in der Mitteilung damit, dass Schutzbedürftige Personen aus der Ukraine voraussichtlich länger in der Schweiz bleiben würden als ursprünglich angenommen.

Änderungen gibt es auch beim erst seit dem 1. Juli 2022 geltenden Mindestlohn in Basel-Stadt. Gemäss gesetzlicher Vorgabe werde dieser zum ersten Mal nach seiner Einführung per 1. Januar 2023 an den Mischindex angepasst. Im neuen Jahr beträgt der kantonale Mindestlohn neu 21.45 Franken und nicht mehr 21 Franken.

yedu, sda