Geldwäsche-Prozess Bundesstrafgericht spricht die Credit Suisse schuldig

SDA/uri

27.6.2022

Hauptsitz der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich: In einem Geldwäscherei-Prozess wurde die Grossbank schuldig gesprochen. (Archiv)
Hauptsitz der Credit Suisse am Paradeplatz in Zürich: In einem Geldwäscherei-Prozess wurde die Grossbank schuldig gesprochen. (Archiv)
Bild: Keystone

Das Bundesstrafgericht hat gegen die Credit Suisse im Geldwäscherei-Prozess eine unbedingte Geldstrafe von 2 Millionen Franken ausgesprochen. Ein Angeklagter erhält eine teilbedingte Gefängnisstrafe.

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Erstmals war mit der Credit Suisse eine Schweizer Bank in einem Geldwäsche-Prozess angeklagt gewesen. Das Bundesstrafgericht hat die Bank nun schuldig gesprochen und zu einer Busse von 2 Millionen Franken verurteilt.

Wie das Gericht mitteilte, wurde eine Ex-Angestellte der Bank «wegen qualifizierter Geldwäscherei» zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Geldstrafe – beides bedingt vollziehbar – verurteilt.

Das Gericht hielt fest, dass die ehemalige Angestellte der Credit Suisse als Kundenbetreuerin der kriminellen Organisation zwischen Juli 2007 und Dezember 2008 Überweisungsaufträge auf Anweisung der Klientschaft ausführte. Dies, obschon konkrete Verdachtsmomente hinsichtlich der kriminellen Herkunft der Gelder bestanden hätten.

Die meisten dieser Aufträge betrafen Auslandsüberweisungen, so das Gericht. Durch ihre Machenschaften habe die Angestellte dazu beigetragen, dass die kriminelle Organisation mehr als 19 Millionen Franken dem Zugriff des Staates entziehen konnte.

Das Gericht stellte bei der Bank Mängel innerhalb der betreffenden Zeitspanne fest, hiess es weiter. Dies betreffe sowohl die Führung der Kundenbeziehungen mit der kriminellen Organisation als auch die Überwachung der Umsetzung der Regeln zur Geldwäschereibekämpfung.

Gegen den Entscheid des Bundesstrafgericht wird die Credit Suisse Berufung einlegen, wie es in einer Mitteilung der Bank hiess.