Rassismusdebatte Zürcher Verwaltungsgericht erlaubt Abdeckung von Mohren-Inschriften

leph, sda

5.12.2024 - 12:24

Darf laut dem Zürcher Verwaltungsgericht abgedeckt werden: Inschrift an einem Haus in der Zürcher Altstadt. (Archivbild)
Darf laut dem Zürcher Verwaltungsgericht abgedeckt werden: Inschrift an einem Haus in der Zürcher Altstadt. (Archivbild)
Keystone

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat eine Beschwerde der Stadt Zürich zu den geplanten Abdeckung zweier historischer Mohren-Inschriften gutgeheissen. Das Baurekursgericht wollte der Stadt die Abdeckung zuvor verbieten.

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Das Gericht ist zum Schluss gekommen, dass die geplante Abdeckung der Inschriften die beiden betroffenen Gebäude nicht gefährdet, wie es am Donnerstag mitteilte. Die Gebäude sind im kommunalen Inventar der Schutzobjekte aufgeführt. Gegen die geplante Abdeckung Beschwerde eingereicht hatte der Zürcher Heimatschutz.

In dem Gerichtsentscheid geht es um die Inschriften «Zum Mohrenkopf» und «Zum Mohrentanz» an zwei Gebäuden in der Zürcher Altstadt. Laut dem Verwaltungsgericht muss im vorliegenden Fall gar nicht beurteilt werden, ob die Inschriften als rassistisch zu werten sind oder nicht.

Reversible Abdeckungen

Entscheidend sei vielmehr, dass die geplanten Abdeckungen reversibel seien, und somit die geschützten Gebäude in ihrem Wert nicht gefährden würden. Gemäss einem Gutachten wurden die heute bestehenden Namensdarstellungen zudem erst nachträglich im 20. Jahrhundert angebracht wurde. Die Häuser wurden jedoch im 19. Jahrhundert weitgehend neu gebaut, beziehungsweise baulich stark verändert.

Deshalb handelt es sich nach Auffassung des Gerichts nicht um zentrale oder charakteristische Elemente der beiden potenziellen Schutzobjekte.

Das Urteil des Zürcher Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Wie der Zürcher Heimatschutz am Donnerstag mitteilte, werde man das Urteil zunächst analysieren und dann über das weitere Vorgehen entscheiden.