Kesb Zürcher Kesb-Verfahren sollen schneller und einfacher werden

leph, sda

20.11.2020 - 12:14

Die Kesb-Verfahren im Kanton Zürich sollen mit verschiedenen Massnahmen beschleunigt und vereinfacht werden. (Symbolbild)
Die Kesb-Verfahren im Kanton Zürich sollen mit verschiedenen Massnahmen beschleunigt und vereinfacht werden. (Symbolbild)
SDA

Die Verfahren der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb) im Kanton Zürich sollen weniger lange dauern und einfacher werden. Dies schlägt Justizdirektorin Jacqueline Fehr (SP) vor.

«Im Zentrum des Kindes- und Erwachsenenschutzes stehen die schutzbedürftigen Menschen. Sie sollen ihr Selbstbestimmungsrecht wahren können», sagte Fehr am Freitag vor den Medien. In den allermeisten Fällen gelinge es den Kesb, gemeinsam mit den Betroffenen tragfähige Lösungen zu finden.

Für strittige Fälle, in denen das nicht möglich sei, brauche es nun nach einer umfassenden Überprüfung Anpassungen im Gesetz. 2018, fünf Jahre nach der Einführung der Kesb im Kanton Zürich, hat Fehr dazu Bericht in Auftrag gegeben. Am Freitag wurde er präsentiert.

Der Bericht kam zum Schluss, dass das System der Kesb im Kanton Zürich insgesamt gut funktioniert. Dennoch gebe es punktuell Verbesserungsmöglichkeiten.

Schneller Klarheit für die Betroffenen

Die wichtigsten Verbesserungsvorschläge betreffen die gesetzlichen Grundlagen für das Kesb-Verfahren. Dieses soll beschleunigt und vereinfacht werden. Schnellere Verfahren würden vor allem den Betroffenen dienen. Diese hätten einen Anspruch darauf, dass schnell klare Verhältnisse geschaffen würden.

Um das Verfahren zu straffen, schlägt Fehr ein eigenes Verfahrensrecht für den Kindes- und Erwachsenenschutz vor. Aktuell würden verfahrensrechtliche Regelungen aus verschiedenen Gesetzen gelten, was kompliziert und schwerfällig sei.

Zudem sollen Beschwerden gegen Kesb-Entscheide künftig direkt an das Obergericht und nicht wie bisher zuerst an den Bezirksrat gehen.

Mehr Befugnisse für einzelne Kesb-Mitglieder

Gleichzeitig sollen die Befugnisse einzelner Kesb-Mitglieder ausgebaut werden. So könnten diese künftig einen Teil der Entscheide, für die es derzeit einen Beschluss der Kollegialbehörde braucht, in eigener Kompetenz fällen. Davon sollen laut Fehr aber nur Entscheide von untergeordneter Bedeutung betroffen sein.

Für die vorgeschlagenen Änderungen braucht es eine Revision des Einführungsgesetzes zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (EG KESR). Darüber entscheiden wird der Kantonsrat. Auch ein Referendum wäre möglich, womit dann das Volk das letzte Wort hätte.

Zurück zur Startseite