Ein Mann und ein Mädchen haben über Handy und Computer miteinander gechattet und intime Bilder ausgetauscht: Sie dachte, es sei Liebe - er bedrängte und bedrohte sie, bis sie keinen anderen Ausweg sah, als sich das Leben zu nehmen. Der heute 30-Jährige steht am Nachmittag vor dem Ustermer Bezirksgericht.
Über einen Internet-Chat lernte der Schweizer die damals knapp 15-Jährige aus Finnland anfangs September 2016 kennen. In der Folge kommunizierten die beiden über verschiedene Kanäle, bis Ende Jahr in der Regel 30 bis 60 Minuten am Tag, wie die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift festhält.
Der Ustermer schickte dem Mädchen Nacktbilder, und sie liess ihm auf seinen Wunsch und sein Drängen ebenfalls Bilder zukommen. Später drohte er damit, die bereits erhaltenen Fotos ihren Eltern und Schulkollegen zu schicken, wenn sie keine weiteren Aufnahmen von sich mache oder gar die Freundschaft aufkünde.
Das Mädchen, das anfänglich von Liebe sprach, sich dann aber offenbar unter Druck gesetzt fühlte, wollte gemäss Anklageschrift im Verlaufe der Zeit den Kontakt zum fast 15 Jahre älteren Mann mindestens dreimal abbrechen. Weil sie sich vor den angedrohten Veröffentlichungen ihrer Bilder fürchtete, sei es aber nicht dazu gekommen.
Aus diesen sowie weiteren Gründen - die 15-Jährig war in der Schule auch gemobbt worden und wies ein vorbestehendes Aspergersyndrom mit Essstörungen auf - nahmen ihre psychischen Probleme laut Anklageschrift zu. Am Ende habe sie sich nicht anders zu helfen gewusst, als Mitte Juni 2017 einen Suizidversuch zu unternehmen. An deren Folgen starb sie vier Tage später.
Der 30-Jährige soll deshalb wegen mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, Nötigung und mehrfacher harter Pornografie eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren erhalten. Die Staatsanwaltschaft beantragt aber, dass diese zugunsten einer ambulanten Therapie aufgeschoben wird. Was der Verteidiger beantragen wird, wird am Nachmittag bekannt.
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