Geburt Regierungsrat will kein zweites Babyfenster im Kanton Zürich

fn, sda

23.11.2023 - 15:17

Der Zürcher Regierungsrat will kein Babyfenster in Winterthur. Fördern will er hingegen die anonyme Geburt. Im Bild ein Baby, das im Februar 2020 in eines der Schweizer Babyfenster gelegt wurde. Zum Schutz der Beteiligten ist der Ort nicht bekannt. (Archivbild)
Der Zürcher Regierungsrat will kein Babyfenster in Winterthur. Fördern will er hingegen die anonyme Geburt. Im Bild ein Baby, das im Februar 2020 in eines der Schweizer Babyfenster gelegt wurde. Zum Schutz der Beteiligten ist der Ort nicht bekannt. (Archivbild)
Keystone

Der Regierungsrat hält zusätzliche Babyfenster für eine schlechte Idee. Statt Babyfenster einzurichten, will er lieber die sogenannte vertrauliche Geburt bekannter machen. Dabei kann die Mutter anonym gebären und erhält gleichzeitig medizinische Hilfe.

In einem Postulat forderte die EDU, dass der Regierungsrat im Grossraum Winterthur ein Babyfenster einrichten solle. Ihrer Meinung nach braucht es im Kanton Zürich zwei solche Einrichtungen, bei denen Mütter in Notsituationen ihre Neugeborenen abgeben können.

Das bisher einzige Babyfenster ist seit 2014 beim Spital Zollikerberg in Betrieb. Seit der Eröffnung wurden dort zwei Babys hineingelegt. Für den Regierungsrat zeigt diese tiefe Zahl, dass «diese Einrichtung glücklicherweise nur sehr selten in Anspruch genommen wird», wie es in seiner am Donnerstag publizierten Antwort hiess. Er erachtet das Angebot deshalb als «ausreichend».

Acht Babyfenster in der Schweiz

In der Schweiz gibt es aktuell acht Babyfenster. Viel wichtiger als ein Weiteres im Kanton Zürich findet die kantonale Regierung ohnehin das Angebot der vertraulichen Geburt. Sechs von acht Listenspitälern mit einer Geburtenabteilung bieten diese Möglichkeit bereits an. Frauen in Notlagen können dabei anonym gebären, müssen aber nicht auf medizinische Hilfe verzichten.

Um dieses Angebot bekannter zu machen, wird das Amt für Gesundheit nun den bestehenden Leitfaden «Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Adoption» um Informationen zur vertraulichen Geburt ergänzen. Das Postulat geht als nächstes in den Kantonsrat, der über die Überweisung entscheiden wird.

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