Ostschweiz St. Galler Pflegekräfte sollen Hilfe teilweise zurückzahlen

masn, sda

21.5.2024 - 11:27

Erhalten angehende Pflegekräfte während der Ausbildung im Kanton St. Gallen eine finanzielle Unterstützung, sollen sie diese nach dem Willen einer vorberatenden Kommission zurückzahlen. Dies, wenn sie nach dem Studium nicht im Kanton St. Gallen arbeiten.
Erhalten angehende Pflegekräfte während der Ausbildung im Kanton St. Gallen eine finanzielle Unterstützung, sollen sie diese nach dem Willen einer vorberatenden Kommission zurückzahlen. Dies, wenn sie nach dem Studium nicht im Kanton St. Gallen arbeiten.
Keystone

St. Galler Pflegekräfte sollen Unterstützungsbeiträge zurückzahlen, wenn sie im Anschluss an ihr Studium nicht im Kanton arbeiten. Diese Änderung schlägt eine vorberatene Kommission hinsichtlich der Umsetzung der Pflegeinitiative vor. Ansonsten unterstützt sie gemäss einer Mitteilung die Stossrichtung der Regierung.

Um die 2021 vom Schweizer Stimmvolk angenommene Pflegeinitiative umzusetzen, plant die St. Galler Regierung unter anderem Finanzierungslücken bei der Ausbildung von Pflegefachpersonen zu schliessen. Eine vorberatende Kommission des Kantonsrats unterstützt diesbezüglich ein von der Regierung ausgearbeitetes Gesetz zur Umsetzung der Initiative auf kantonaler Ebene in mehreren Punkten, wie es in einer Mitteilung der Staatskanzlei vom Dienstag heisst.

Arbeiten Pflegekräfte nach ihrer Ausbildung jedoch nicht im Kanton St. Gallen, ist die vorberatende Kommission gemäss der Mitteilung für eine Rückzahlungspflicht der geleisteten Ausbildungsbeiträge. Mit dem Verweis, dass mit der Initiative der Fachkräftemangel in der ganzen Schweiz bekämpft werden soll, wollte die Regierung auf eine solche Pflicht verzichten.

Anpassungen regt die Kommission zudem bei der Höhe der Ausbildungsbeiträge an, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Regierung schlug vor, zur Unterstützung bei den Lebensunterhaltskosten pro Ausbildungsjahr und Studierendem 25'000 Franken bis 40'000 Franken zur Verfügung zu stellen. Die vorberatende Kommission beantragt, diese Beiträge auf 20'000 Franken respektive 30'000 Franken zu senken.

Auch dreijährige Ausbildung soll unterstützt werden

Die Kommission schlägt weiter vor, Ausbildungsbeiträge auch für das dreijährige Studium an der Höheren Fachschule (HF) auszuzahlen. Der Vorschlag der Regierung sieht lediglich eine finanzielle Unterstützung für das zweijährige Studium vor.

Das Schweizer Stimmvolk hatte die Initiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» im November 2021 deutlich angenommen. Der Bundesrat beschloss daraufhin, die Ausbildung zu fördern sowie die Arbeitsbedingungen und Abgeltung der Pflegekräfte zu verbessern.

Zur Umsetzung der Initiative im Kanton St. Gallen erarbeitete die Regierung ein Gesetz. Der Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Sommersession. Eine Volksabstimmung ist für Herbst 2024 geplant.

masn, sda