Tempolimiten Kein Tempo 30 auf der Hauptverkehrsachse in der Stadt St. Gallen

ka, sda

6.7.2023 - 08:49

In der Stadt St. Gallen darf auf der Hauptverkehrsachse keine Tempo 30 Zone eingeführt werden. Dies hat die Kantonsregierung entscheiden. (Symbolbild)
In der Stadt St. Gallen darf auf der Hauptverkehrsachse keine Tempo 30 Zone eingeführt werden. Dies hat die Kantonsregierung entscheiden. (Symbolbild)
Keystone

Auf der Hauptverkehrsachse in der Stadt St. Gallen ist eine Tempo 30 Zone ausgeschlossen. Dies hat die Kantonsregierung nach einer Vernehmlassung entschieden. Der St. Galler Stadtrat bedauert den Entscheid.

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Im Oktober 2022 hatten Stadt und Kanton St. Gallen gemeinsam ein Konzept für die schrittweise Einführung einer flächendeckenden Tempo-30-Zone im Stadtgebiet vorgestellt. Sie bezogen sich dabei auf Vorgaben des Bundes. Diese verlangen, dass die Bevölkerung vor übermässigem Strassenlärm geschützt wird.

Regierungsrätin Susanne Hartmann (Mitte) erklärte damals, sie sei sich bewusst, dass die Massnahmen umstritten seien und «emotionale Reaktionen» auslösen könnten. Die Notwendigkeit sei aber ausgewiesen. Danach ging das Konzept in die Vernehmlassung.

Die Pläne lösten in den bürgerlichen Parteien und Verbänden Proteste aus. In einer im Kantonsrat eingereichten Motion verlangten die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP, dass auf «verkehrsorientierten Strasse» im Kanton keine Tempo 30 Zonen eingeführt werden dürfen. Der Vorstoss ist noch nicht behandelt.

Tempo 30 ausgeschlossen

Nun hat die Kantonsregierung reagiert und für die Hauptverkehrsachse die Einführung von Tempo 30 ausgeschlossen. Es geht dabei um die Verbindung längs durch die Stadt mit der Zürcherstrasse, der Rosenbergstrasse, dem Unteren Graben, der Torstrasse sowie der Rorschacherstrasse. Dabei handelt es sich um Kantonsstrassen.

Die Regierung begründet ihren Entscheid mit den Ergebnissen der Vernehmlassung. Sie habe danach «eine neue Interessensabwägung vorgenommen» und komme zum Schluss, die Hauptverkehrsachse von der ursprünglichen Planung auszunehmen. Dort soll «weiterhin Tempo 50 gelten».

Der Kanton werde nun in Abstimmung mit der Stadt St. Gallen die Auswirkungen des Verzichts klären, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei. Dabei geht es um die Folgen für die Lärmsanierung. Bis Ende 2023 werde über die definitive Umsetzung von Tempo 30 entschieden.

Konzept wird überarbeitet

Der St. Galler Stadtrat reagierte mit einer eigenen Mitteilung. Man bedauere diesen Entscheid, heisst es dort. Temporeduktionen seien ein wirksames Mittel gegen Strassenlärm. Bei der Anpassung des Konzepts werde mit dem Kanton zusammenarbeitet.

Geplant war bisher, ab 2024 Tempo 30 nachts auf einem Grossteil des Stadtgebietes einzuführen. Danach sollte die Temporeduktion auch tagsüber auf ausgewählten Strassen umgesetzt werden. Bis 2027 wäre die Massnahme auf Teile der Hauptverkehrsachse mit der Zürcherstrasse und der Rorschacherstrasse ausgeweitet worden.