Grosser Rat TG FDP will Kosten parlamentarischer Vorstösse im Thurgau ausweisen

sime, sda

10.12.2024 - 12:44

Die verursachten Kosten von Vorstössen aus dem Thurgauer Kantonsparlament sollen künftig ausgewiesen werden. (Archivbild)
Die verursachten Kosten von Vorstössen aus dem Thurgauer Kantonsparlament sollen künftig ausgewiesen werden. (Archivbild)
Keystone

Die FDP hat im Thurgau eine Motion für Transparenz bei den Kosten von parlamentarischen Vorstössen eingereicht. In den Beantwortungen von Interpellationen, Anträgen, Parlamentarischen Initiativen, Einfachen Anfragen oder Motionen soll künftig erwähnt werden, wie viele Kosten dadurch entstanden sind.

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Der personelle und finanzielle Aufwand sowie allenfalls entstandene externe Kosten sollen in den Antworten der Regierung ausgewiesen werden, verlangt die Motion. Über sie wird der Grosse Rat des Kantons Thurgau in einer der nächsten Sitzungen befinden.

Die Motion für mehr Kostentransparenz wird mit der gestiegenen Anzahl an parlamentarischen Eingaben begründet. Im vergangenen Jahr seien 113 Vorstösse eingereicht worden. In den Jahren 2007 bis 2017 seien es durchschnittlich 68 Vorstösse pro Jahr gewesen.

Die Kostentransparenz solle zu einem effizienten Einsatz staatlicher Mittel führen und das Kostenbewusstsein des Parlaments stärken, heisst es in der Motion weiter.

Eine vergleichbare Regelung kennt der Kanton Aargau. Dort weist die Verwaltung seit 2001 die anfallenden Kosten für jeden einzelnen parlamentarischen Vorstoss aus. Die Aufwendungen setzen sich aus einem Einheitsstundensatz, einem Nebenkostenzuschlag und einer Supportpauschale zusammen.