Betrug Churer Ehepaar übergibt falscher Staatsanwältin grosse Geldsumme

uj, sda

29.7.2022 - 11:34

Falsche Polizisten und falsche Staatsanwältinnen versuchen ältere Menschen telefonisch einzuschüchtern und zur Zahlung eines hohen Geldbetrages zu überreden. (Symbolbild)
Falsche Polizisten und falsche Staatsanwältinnen versuchen ältere Menschen telefonisch einzuschüchtern und zur Zahlung eines hohen Geldbetrages zu überreden. (Symbolbild)
Keystone

Ein älteres Ehepaar hat am Donnerstag in Chur einer falschen Staatsanwältin mehrere 10'000 Franken zukommen lassen. Die Betrügerin hatte den Opfern vorgeschwindelt, eine lange Gefängnisstrafe für deren Sohn könne nur durch die Zahlung abgewendet werden.

Die Unbekannte rief das ältere Ehepaar an und gab vor, von einer Staatsanwaltschaft zu sein und im Kontakt mit einem Richter zu stehen. Sie erklärte, der Sohn des Paares habe in Basel einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht und befinde sich nun in Untersuchungshaft.

Eine langjährige Gefängnisstrafe könne nur durch die Leistung einer hohen Kaution abgewandt werden. Das eingeschüchterte Ehepaar hob in der Folge Geld bei einer Bank ab und übergab dieses einem unbekannten Mann in der Stadt.

Die Betrüger kontaktierten auch andere Menschen in Graubünden, hatten aber keinen Erfolg. Bei sechs Personen blieb es laut Polizei beim Betrugsversuch.

Erfolg mit der Falsche-Staatsanwältin-Masche hatten Kriminelle hingegen vor rund zehn Tagen in St. Gallen. Ein älteres Ehepaar übergab einer Unbekannten 60'000 Franken, als es der angeblich in Untersuchungshaft sitzenden Schwiegertochter helfen wollte.

Falsche Staatsanwältinnen und Polizisten

Die «falsche Staatsanwältin» ist eine Abwandlung der bekannten «falschen Polizisten». Die Betrugsmasche ist laut der Kantonspolizei immer dieselbe. Unter dem Vorwand, dass ein Verwandter in einen schweren Unfall verwickelt sei, werden ältere Personen durch angebliche Polizistinnen oder Mitarbeitende einer Staatsanwaltschaft angerufen. Dabei wird von den Betrügern die Bezahlung mehrerer zehntausend Franken gefordert.

Um zusätzlichen Druck auf die potentiellen Opfer auszuüben, wird das Gespräch mit Geräuschen von weinenden Personen im Hintergrund emotional verstärkt. Zudem werden die Angerufenen angewiesen, das Telefongespräch unter keinen Umständen zu unterbrechen.

Selbstverständlich sei das alles «Lug und trug», hiess es in der Mitteilung. Die Polizei verlange nie telefonisch Bargeld. Die Polizei rät, niemals Bargeld an unbekannte Personen zu übergeben. Angeblich in Schwierigkeiten steckende Verwandte solle man direkt kontaktieren, um sich über deren Lage Gewissheit zu verschaffen.

uj, sda