Regierungsrat BSVerordnung legt lange Leine für die kantonalen Basler Museen fest
dosp, sda
7.1.2025 - 15:05
Die staatlichen Museen Basels erhalten neu Leistungsaufträge. Dies hat die Basler Regierung in der Verordnung zum revidierten Museumsgesetz festgelegt, das den Museen nebst Vorgaben zu neuen Steuerungsinstrumenten und zur Berichterstattung an den Grossen Rat nach wie vor viel Freiraum gewährt.
Keystone-SDA, dosp, sda
07.01.2025, 15:05
SDA
Die Regierung hat die Verordnung am Dienstag erlassen, wie sie mitteilte. Sie konkretisiert die Vorgaben aus dem revidierten Museumsgesetz, das eine lange und von einigen Misstönen begleitete Geschichte hinter sich hat. Zentrale Neuerung ist die Gewährung von Vierjahres-Globalkrediten, die das bisherige Bonus-Malus-System ersetzen soll.
Knackpunkt war die Frage, wie weit die fünf kantonalen Museen ihre Teilautonomie behalten können ohne für negative Überraschungen zu sorgen. Fehlplanungen zum Beispiel im Historischen Museum und drohende strukturelle Defizite wie beim Kunstmuseum haben auf politischer Ebene die Rufe nach stärkeren Kontrollen lauter werden lassen.
Die Verordnung soll nun den im Museumsgesetz festgelegten Weg zwischen inhaltlicher Autonomie und betrieblichen Kontrollmechanismen konkret aufzeigen.
Neue Vorgaben zur Berichterstattung
Konkretisiert werde nun, wie die neuen Globalkredite umgesetzt werden sollen, heisst es. Diese würden neue Vorgaben an die Museen zur Berichterstattung an den Grossen Rat und ans Präsidialdepartement bedingen.
Dazu gehören gemäss Communiqué etwa eine präzisierte Darstellung der Museen im kantonalen Budget- und Jahresbericht, neue Leistungsziele zum Ausstellungs- und Bildungsangebot sowie zur Forschungstätigkeit und Pflege der Sammlungsbestände.
Analog zu anderen grossen subventionierten Kulturinstitutionen erhalten nun auch die staatlichen Museen Leistungsaufträge. Diese würden künftig zwischen dem Präsidialdepartement und den Museen für die vierjährige Globalkreditperiode abgeschlossen.
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