Bestattungen Kantonsspital und Bestatter vereinbaren «Kodex der Zusammenarbeit»

roch, sda

30.9.2024 - 11:21

Um die freie Wahl des Bestattungsunternehmens nicht zu beeinflussen, dürfen Mitarbeitende von Spitälern den trauernden Angehörigen keine Empfehlungen abgeben. (Symbolbild)
Um die freie Wahl des Bestattungsunternehmens nicht zu beeinflussen, dürfen Mitarbeitende von Spitälern den trauernden Angehörigen keine Empfehlungen abgeben. (Symbolbild)
Keystone

Das Kantonsspital Aarau (KSA) und 17 Bestattungsunternehmen haben einen «Kodex der guten Zusammenarbeit» abgeschlossen. Neu richtet das KSA eine Meldestelle ein, an die Angehörige oder Bestatter sich bei Problemen wenden können, wie der Kanton am Montag mitteilte.

Angehörige von Verstorbenen sind frei in der Wahl eines Bestattungsunternehmens, wie das Departement Gesundheit und Soziales (DGS) schreibt. Kantonsspitälern, Gemeinden sowie privaten Kliniken und Pflegeheimen mit öffentlichen Leistungsaufträgen sei es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht erlaubt, einzelne Bestattungsunternehmen zu bevorzugen oder zu empfehlen.

2003 hatte das Handelsgericht des Kantons Aargau einen Exklusivvertrag des KSA mit einem Aarauer Bestattungsunternehmen für nichtig erklärt, wie aus der Antwort des Regierungsrats von 2019 auf eine Interpellation im Grossen Rat zum Thema hervorgeht. Einreicher war der damalige Grossrat Jean-Pierre Gallati (SVP), heute als Regierungsrat Chef des Gesundheitsdepartements.

Nach verschiedenen Beanstandungen von Bestattern, die sich in den letzten Jahren vom KSA ungerecht behandelt fühlten, ist nun ein Kodex vereinbart worden, an dem sich die meisten Aargauer Bestattungsunternehmen angeschlossen haben, wie das DGS schreibt.

Keine Empfehlungen erlaubt

Allen Beteiligten sei es wichtig, dass trauernde Angehörige durch das Spitalpersonal kompetent unterstützt würden. Dabei müssten aber alle Bestattungsunternehmen gleich behandelt werden und es sei nicht erlaubt, Empfehlungen abzugeben. Das KSA stelle dies im Rahmen von internen Weisungen sicher und werde eine Meldestelle für Beanstandungen von Bestattungsunternehmen und Angehörigen einrichten.

Das DGS habe ausserdem alle Gemeinderäte, Spitäler und Pflegeheime im Kanton auf den Grundsatz der Gleichbehandlung hingewiesen und stelle auf seiner Internetseite eine Liste aller bekannten Bestatter im Kanton Aargau zur Verfügung.

www.ag.ch/bestattungswesen

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