Nordschweiz Beschwerde gegen Entscheid der Basler Wohnschutzkommission

dosp, sda

19.7.2023 - 13:18

Im Haus links ist eine Wohnung ursprünglich ohne Bewilligung saniert worden.
Im Haus links ist eine Wohnung ursprünglich ohne Bewilligung saniert worden.
Keystone

Der Basler Mieterinnen- und Mieterverband (MV) hat Beschwerde gegen einen Entscheid der Wohnschutzkommission des Kantons erhoben. Diese habe nach einem Fait accompli nachträglich eine verteuerte Neuvermietung einer Wohnung bewilligt, schreibt der Verband in einer Mitteilung vom Mittwoch.

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Als Stein des Anstosses nennt der MV der Fall einer sanierten Vier-Zimmer-Wohnung in der Greifengasse. Die Anlagestiftung der Swiss Life habe die Wohnung ohne Wissen der Wohnschutzkommission saniert und dann den Mietzins um 337 auf 2156 Franken erhöht und damit die gesetzliche Bewilligungspflicht übergangen.

Der MV stört sich gemäss Communiqué vor allem daran, dass die Wohnschutzkommission diese «Verletzung der Mitwirkungspflicht» hinnehme – allerdings unter der Auflage, dass der Mietzinsaufschlag rückwirkend von 337 auf 67 Franken zu reduzieren sei.

Gegen den Beschluss der Wohnschutzkommission hat der MV nun beim Verwaltungsgericht eine Verbandsbeschwerde eingereicht. Es sei schwer verständlich, wieso die Wohnschutzkommission nicht von sich aus gehandelt und das Verhalten der Eigentümerschaft entsprechend missbilligt und gebüsst habe, schreibt der Verband in seiner Beschwerde.