Justiz Basler Polizei erlässt 66 Feststellungsverfügungen zum Demo-Kessel

scmi, sda

15.11.2024 - 12:12

Die Polizei stoppte den Umzug am 1. Mai 2023. Eingekesselte Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten rechtlich dagegen vorgehen und verlangten eine Feststellungsverfügung. (Archivbild)
Die Polizei stoppte den Umzug am 1. Mai 2023. Eingekesselte Teilnehmerinnen und Teilnehmer wollten rechtlich dagegen vorgehen und verlangten eine Feststellungsverfügung. (Archivbild)
Keystone

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat die noch hängigen 66 Gesuche vom Vorjahr um Erlass einer Feststellungsverfügung zum Polizeikessel an der 1. Mai-Demo 2023 beantwortet. Sie wurden im November versandt. Zudem laufen bei der Staatsanwaltschaft noch über 40 Verfahren gegen Beschuldigte im Zusammenhang mit dieser Demo.

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Dies geht aus einer Antwort der Basler Regierung auf eine schriftliche Anfrage von René Brigger (SP) vom Freitag hervor. Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Kundgebung hatten eine polizeiliche Feststellungsverfügung beantragt, damit die Rechtmässigkeit des Einsatzes der Sicherheitskräfte überprüft wird.

Ob die Verfügung rechtskräftig sind, hängt davon ab, ob die betreffenden Personen sie akzeptieren oder dagegen den Rechtsweg beschreiten wollen. Nachdem ein Polizeiaufgebot den bewilligten 1. Mai-Umzug gestoppt und die Spitze davon eingekesselt hatte, beschlossen Betroffene, rechtlich dagegen vorzugehen und verlangten eine solche Verfügung.

Noch 26 hängige Gerichtsverfahren zu «Basel Nazifrei»

Die Kriminalpolizei der Staatsanwaltschaft führt im Nachgang zum 1. Mai 2023 noch ein hängiges Verfahren gegen eine Person. Weitere 41 Verfahren hat sie zwischenzeitlich an die Allgemeine Abteilung der Staatsanwaltschaft überwiesen, wo sich noch laufen. Zudem sind im Mai 2024 bei der Strafbefehlsabteilung (SBA) 42 Überweisungen der Polizei wegen Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz eingegangen. Davon wurde ein Verfahren an die Kripo weitergeleitet, die restlichen sind noch bei der SBA hängig, wie die Regierung weiter schreibt.

Bei den Gerichten ist derzeit kein Verfahren zur 1. Mai-Demo 2023 hängig. Anders sieht es bei der «Basel Nazifrei»-Kundgebung vom 24. November 2018 aus. Dort sind noch 26 Verfahren pendent. Davon liegen 13 Fälle am Straf- und weitere 13 am Appellationsgericht, wie es weiter heisst. Es handelt sich dabei um Personen, die an der Gegendemonstration zur Kundgebung der rechtsextremen Pnos teilgenommen hatten.