Nordschweiz Aargauer Volksinitiative gegen «Blitzerwildwuchs» eingereicht

ga, sda

18.9.2024 - 17:25

Die Aargauer Jungfreisinnigen wollen mit einer Volksinitiative erreichen, dass der Einsatz von fixen Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung bewilligungspflichtig wird. (Symbolbild)
Die Aargauer Jungfreisinnigen wollen mit einer Volksinitiative erreichen, dass der Einsatz von fixen Anlagen zur Geschwindigkeitsüberwachung bewilligungspflichtig wird. (Symbolbild)
Keystone

Die Aargauer Jungfreisinnigen haben am Mittwoch ihre kantonale Volksinitiative gegen den angeblichen «Blitzerwildwuchs» bei der Staatskanzlei eingereicht. Die Initiative zählt nach Angaben der Jungpartei 3091 beglaubigte Unterschriften. Das Thema bewegt die Gemüter im Aargau seit Jahren.

Damit im Kantons Aargau eine Initiative zustande kommt, müssen innerhalb eines Jahres mindestens 3000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt werden. Ob die Initiative tatsächlich zustande gekommen ist, wird die Staatskanzlei prüfen.

Das Begehren «Blitzerabzocke stoppen! Kein Blitzerwildwuchs im Kanton Aargau» wurde vor genau einem Jahr lanciert. Die geforderte Bewilligungspflicht soll nach Angaben der Initianten sicherstellen, dass «die Überwachungsanlagen gezielt zur Verbesserung der Sicherheit eingesetzt und nicht als Einnahmequelle missbraucht werden».

Bewilligung für maximal 3 Jahre

Laut Initiativtext kann der Regierungsrat der Kantonspolizei und den Polizeikräften der Gemeinden eine Bewilligung erteilen, wenn «am beantragten Standort ein erhebliches Verkehrssicherheitsdefizit besteht».

Die Bewilligung soll jeweils maximal für drei Jahre gelten und es müssten Warnschilder aufgestellt werden. Semistationäre Anlagen dürften künftig nur noch für maximal 72 Stunden am gleichen Ort verbleiben.

Nachdem es jahrzehntelang keine fix installierten Anlagen gab, wird das Thema der «Blechpolizisten» im Aargau seit einigen Jahren heiss diskutiert. Die Stadt Baden hatte 2020 am verkehrsreichen Knoten «Gstühl» eine Überwachungsanlage in Betrieb genommen.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit. Nach einem negativen Entscheid des Regierungsrates hatte das kantonale Verwaltungsgericht eine Beschwerde der Stadt gutgeheissen. Bei der Debatte über die Revision des Polizeigesetzes hatte sich der Grosse Rat nach langer Diskussion überraschend gegen eine kantonale Bewilligungspflicht für «Blechpolizisten» entschieden.

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