Grosser Rat AG Aargauer Stimmvolk entscheidet über erstes Steuerpaket

ga, sda

3.12.2024 - 12:49

Die bürgerliche Mehrheit des aargauischen Grossen Rates will die Steuern senken. Das letzte Wort wird das Volk in einer Abstimmung haben. (Archivbild)
Die bürgerliche Mehrheit des aargauischen Grossen Rates will die Steuern senken. Das letzte Wort wird das Volk in einer Abstimmung haben. (Archivbild)
Keystone

Das Aargauer Stimmvolk wird voraussichtlich am 18. Mai an der Urne über höhere Kinderabzüge und tiefere Vermögenssteuern abstimmen. Das hat der Grosse Rat am Dienstag auf Antrag der SP entschieden. Konkret geht es ums das erste Paket einer Steuergesetzrevision.

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Der Entscheid für das sogenannte Behördenreferendum fiel mit 42 zu 84 Stimmen. Das Quorum für das Referendum betrug 35 Ja-Stimmen. Die SP will das Steuergesetz zu Fall bringen. Eine «faire Besteuerung sieht anders aus», sagte eine SP-Sprecherin.

Zuvor hatte das Parlament das erste Steuerpaket nach zweiter Beratung mit 93 zu 39 Stimmen gutgeheissen. Das Paket soll bereits auf den 1. Januar 2025 in Kraft treten.

Die Bürgerlichen machten sich für Steuersenkungen stark, weil der Kanton die Besteuerung von selbst bewohntem Wohneigentum auf Anfang 2025 nach einem Gerichtsentscheid erhöhen muss. Unter dem Strich soll der Kanton jedoch nicht mehr einnehmen, daher die Revision des Steuergesetzes für natürliche Personen.

Höhere Abzüge

Das erste Paket sieht vor, dass für die externe Kinderbetreuung bis zu 25'000 Franken pro Jahr bei den Steuern abgezogen werden können. Das soll ermöglichen, dass beiden Elternteile einer Erwerbstätigkeit nachgehen, wie es hiess. Einzig die SVP wollte den Abzug auf 10'000 Franken belassen.

Der Pauschalabzug für Kinder bis zum vollendeten 14. Altersjahr wird gemäss Gesetz künftig 9300 Franken betragen. Der Abzug wirkt sich je nach steuerbarem Einkommen unterschiedlich auf die Steuerrechnung aus. Derzeit beträgt dieser Abzug 7000 Franken. Der Regierungsrat wollte einen Abzug von 8500 Franken. Der Grosse Rat fällte seinen Entscheid für den Abzug von 9300 Franken mit 87 zu 48 Stimmen.

Der Abzug für ein Kind bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt neu 10'300 Franken, für Volljährige in Ausbildung 12'400 Franken. Die SP wollte zudem einen fixen Abzug auf der Steuerrechnung von 250 Franken für jedes Kind. Der Antrag scheiterte an der bürgerlichen Mehrheit, und zwar mit 94 zu 40 Stimmen.

Tiefere Vermögenssteuern

Die Grenze für steuerfreies Vermögen steigt für Verheiratete von 200'000 Franken auf 260'000 Franken und für alle übrigen steuerpflichtigen Personen von 100'000 auf 130'000 Franken.

Die Vermögenssteuern werden gesenkt – auch für die tieferen bis mittleren steuerbaren Vermögen. Der höchste Steueransatz für Vermögen von mehr als 428'000 Franken beträgt 1,6 Promille. Derzeit liegt der Höchstansatz bei 1,7 Promille. Bei grossen Vermögen müsse der Aargau wettbewerbsfähig werden, argumentierten die Bürgerlichen. Die Linke forderte ohne Chance eine steilere Steuerprogression.

Erste Beratung des zweites Steuerpakets

Der Grosse Rat behandelte am Dienstag auch gleich das zweite Steuerpaket – allerdings zum ersten Mal. Der Grosse Rat beschloss die gleichzeitige Beratung auf Antrag der FDP. Die Änderungen werden voraussichtlich erst im Jahr 2027 gelten. Zunächst wird das Parlament das Paket ein zweites Mal beraten.

Bei diesem Paket geht es vor allem um die Einkommenssteuer. Ab einem Einkommen von 121'100 Franken soll der Steueransatz 9,75 Prozent betragen. Die SP forderte erfolglos, dass die Steuerprogression erst ab einem Einkommen 330'000 Franken nicht mehr steigen soll.

Derzeit beträgt der Ansatz für Einkommen über diesem Einkommensgrenze 11 Prozent. Der Aargau müsse bei hohen Einkommen attraktiver werden, sagte Finanzdirektor Markus Dieth (Mitte).

Nicht geändert wird das Versteuern des Grundstückgewinns. Bis zum 21. Besitzjahr beträgt der Ansatz 10 Prozent. Danach sinkt der Ansatz – und zwar bis auf 5 Prozent ab dem 25. Besitzjahr. SVP, FDP und Mitte wollten die bisherige Regelung beibehalten. Der Regierungsrat unterlag: Er wollte 10 Prozent ab dem vollendeten 20. Besitzjahr.