NordschweizAargauer Spitäler erhalten mehr Geld für Standby-Leistungen
ga, sda
12.12.2024 - 09:43
Der Kanton Aargau entschädigt den Spitälern die gemeinwirtschaftlichen Leistungen (GWL) ab dem kommenden Jahr besser als bisher. Die Entschädigung steigt um 14 Millionen auf 76 Millionen Franken pro Jahr.
ga, sda
12.12.2024, 09:43
SDA
Der Regierungsrat habe die entsprechende Anpassung einer Verordnung beschlossen, teilte die Staatskanzlei am Donnerstag mit. Die Mehrkosten seien im Aufgaben- und Finanzplan für die kommenden vier Jahre eingestellt.
Bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen handelt es sich um Leistungen, die nicht über die zwischen Spitälern und Versicherungen abgeschlossenen Tarife abgedeckt sind. So finanziert der Kanton künftig mehr Leistungen im Notfall-Bereich.
Es geht letztlich darum, dass das Fachwissen von jederzeit einsatzfähigen Spezialisten sowie eine entsprechende Infrastruktur vorhanden sind. Dabei handelt sich um Standby-Dienstleistungen: Sie stehen für den Notfall bereit. Wenn die Leute nicht zum Einsatz kommen, so fallen bei den Spitälern einfach die Kosten an. Diese will der Kanton nun besser entschädigen.
Parlament machte Druck
Der Regierungsrat hat neu medizinische Leistungen im Bereich der hochspezialisierten Medizin und der Notfallversorgung als gemeinwirtschaftliche Leistung definiert. Er beschloss zudem höhere Abgeltungen für den Betrieb einer Kinderklinik und die Rotationsassistenzstellen für angehende Hausärztinnen und Hausärzte.
Der Grosse Rat hatte den Kanton in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, die Entschädigung zu erhöhen. Andere Kantone entschädigen diese Leistungen mit höheren Beiträgen als der Aargau.
Sicherheitsdienst auf Notfallstation
Ein Beispiel für diese Entschädigung ist auch der Sicherheitsdienst auf der Notfallstation: Zur Gewährleistung der Sicherheit von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie des medizinischen Fachpersonals auf Notfallstationen kann ein Sicherheitsdienst notwendig sein.
Die Problematik gewalttätiger Patienten beziehungsweise deren Angehöriger tritt primär im psychiatrischen Notfall sowie den grossen Notfallstationen der beiden Kantonsspitäler Aarau und Baden auf. Die Anstellung von Sicherheitspersonal ist nach Angaben der Staatskanzlei weder im ambulanten noch in den stationären Tarifen anrechenbar. Daher entschädigt der Kanton diese Kosten.
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