Grosser Rat AGAargauer Grossräte sollen höhere Entschädigungen erhalten
roch, sda
20.9.2024 - 11:57
Die Mitglieder des Aargauer Kantonsparlaments sollen mehr Geld für ihre politische Arbeit erhalten. Im Vergleich mit den Nachbarkantonen seien die Entschädigungen für die 140 Aargauer Grossrätinnen und Grossräte tief, heisst es in einem Bericht des Büros des Grossen Rats.
Keystone-SDA, roch, sda
20.09.2024, 11:57
SDA
Das Büro des Grossen Rats (Büro) sieht Nachhol- und Handlungsbedarf, wie in dem am Freitag veröffentlichten Bericht steht. Die Sitzungsgelder seien seit 2008 nicht mehr erhöht worden. Die Grundentschädigung sei 2016 – als Sparmassnahme – sogar von 5000 auf 4000 Franken gekürzt worden.
Aargauer Grossrätinnen und Grossräte erhielten im Durchschnitt 10'000 bis 11'500 Franken, womit der Aargau hinter den meisten Schweizer Kantonen liege. Das Büro schlägt vor, die Kürzung der Grundentschädigung rückgängig zu machen und den Ratsmitgliedern ein höheres Sitzungsgeld zu bezahlen.
Alle ausser SVP dafür
Bisher wurden pro Sitzung 150 Franken, ab drei Stunden 300 Franken ausgerichtet. Neu sollen bis zwei Stunden 160 Franken und für jede weitere (angefangene) Stunde zusätzlich 80 Franken bezahlt werden. In der Anhörung, die von April bis Juli 2024 dauerte, sprachen sich alle Teilnehmenden für die Erhöhung aus – mit Ausnahme der SVP.
Die SVP teilte mit, es handle sich beim Grossratsamt um ein Ehrenamt, für das Ansehen und Achtung – weniger der finanzielle Anreiz – ausschlaggebend seien.
Das Büro schreibt in seinem Bericht, dass die Ratsmitglieder einen Aufwand von etwa einem Tag pro Woche oder 20 Stellenprozenten hätten. Viele Parlamentarier nähmen wegen ihres Amtes einen Erwerbsausfall in Kauf. Eine «dem Amt entsprechende Entschädigung» trage dazu bei, dass mehr Personen das Grossratsamt potenziell ausführen könnten und wollten. Mit höheren Entschädigungen werde der Grosse Rat gestärkt.
Eine Modellrechnung schätzt den Mehraufwand für den Kanton Aargau auf etwa 700'000 Franken im Jahr. Die Vorlage zur Änderung der Geschäftsordnung (GO) soll im Herbst vom Grossen Rat behandelt werden und auf das Jahr 2026 in Kraft treten. Sie unterliegt dem fakultativen Referendum.
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