Altersvorsorge Aargauer Gemeinden sollen weiterhin AHV-Zweigstellen betreiben

ga, sda

19.8.2024 - 12:28

Der Aargauer Regierungsrat macht nach Kritik einen Rückzieher: Die AHV-Zweigstellen in den Gemeinden bleiben. Die Leute sollen bei den Zweigstellen Informationen und Hilfe erhalten. (Symbolbild)
Der Aargauer Regierungsrat macht nach Kritik einen Rückzieher: Die AHV-Zweigstellen in den Gemeinden bleiben. Die Leute sollen bei den Zweigstellen Informationen und Hilfe erhalten. (Symbolbild)
Keystone

Im Kanton Aargau sollen die Gemeindezweigstellen für Fragen zur AHV und zu Ergänzungsleistungen erhalten bleiben. Nach heftiger Kritik in der Anhörung hat der Regierungsrat auf die Abschaffung der Anlaufstellen in den 198 Gemeinden verzichtet.

Die Gemeinden müssen die Kosten für die Zweigstellen von insgesamt 290'000 Franken pro Jahr künftig selbst tragen, wie der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat schrieb.

Dieses Vorgehen entspreche dem kantonalen Gesetz über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (GAF). Demnach soll für den Vollzug einer Aufgabe zuständige Gemeinwesen die Kosten tragen. Bisher wurden die Kosten direkt von der AHV bezahlt.

Der Regierungsrat wollte die Gemeindezweigstellen in den kommenden fünf Jahren abschaffen. Die versicherten Personen würden sich mittlerweile direkt an die Ausgleichskassen wenden und sie könnten auch auf dem digitalen Weg.

Der Bund hatte das Obligatorium der kantonalen Ausgleichskassen zur Führung von Gemeindezweigstellen ab. Er überliess es den Kantonen, allenfalls eine Rechtsgrundlage für die Gemeindezweigstellen zu schaffen.

Hilfe und Informationen

Konkret schlägt der Regierungsrat in Absprache mit dem Verband der Aargauer Gemeindesozialdienste vor, dass die Zweigstellen weiterhin Auskünfte und Infos zur Verfügung stellen. Auch sollen sie Mitteilungen, Anfragen und Anträge weiterleiten sowie die Leute beim Ausfüllen eines Antrags unterstützen.

Die Weiterführung der Gemeindezweigstellen soll im kantonalen Einführungsgesetz zu den Bundesgesetzen über die Alters- und Hinterlassenenversicherung und Invalidenversicherung verankert werden.

Nach den Beratungen im Grossen Rat wird dieses Einführungsgesetz, das sich vor allem mit der SVA Aargau, einer selbständigen und öffentlich-rechtlichen Anstalt beschäftigt, voraussichtlich per Dezember 2025 in Kraft treten.

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