Kantonsrat LU Luzerner Kantonsrat schneidet alten Zopf in St. Urban ab

rl, sda

2.12.2024 - 11:23

Künftig wird die katholische Kirchgemeinde St. Urban und nicht mehr der Kanton Luzern die Seelsorge vor Ort sicherstellen und finanzieren. Der Kantonsrat hat sich am Montag mit 108 zu 1 Stimmen bei 6 Enthaltungen für die Auflösung der sogenannten Kollaturverpflichtung ausgesprochen.

Die Kirchgemeinde St. Urban erhält dabei vom Kanton eine Entschädigung von 7,5 Millionen Franken. Diese entspricht einer jährlichen Entschädigung von 340'000 Franken während 22 Jahren. Grundlage für die Einmalzahlung ist das Kollaturgesetz von 1869.

«Keine Luftsprünge»

Karin Stadelmann (Mitte) sagte namens der vorberatenden Kommission, diese habe angesichts der grossen Summe «keine Luftsprünge» gemacht. Mit der Einmalzahlung könne sich der Kanton aber von einem «alten Zopf» befreien und die Trennung von Kirche und Staat stärken.

Mitte, SVP, FDP, Grüne und GLP äusserten sich ähnlich. Weniger entgegenkommend beurteilte die SP das Geschäft. Jörg Meyer (SP) beantragte dessen Rückweisung an die Regierung, damit diese es zugunsten des Kantons überarbeite.

Der Rückweisungsantrag scheiterte aber mit 88 zu 23 Stimmen. Bei einer Neuverhandlung würde die Aufhebung der Kollaturverpflichtung teurer, hatte Regierungsrat Armin Hartmann (SVP) vor der Abstimmung gewarnt.

Weil bislang der Kanton die Seelsorge vor Ort finanzierte, zahlten die Katholikinnen und Katholiken von St. Urban keine Kirchensteuer. Die Kirchgemeinde werde dank der Zahlung des Kantons auf einem grossen Vermögen sitzen und weiterhin keine Steuer erheben müssen, sagte Meyer. Die Kirchgemeinde St. Urban werde «vergoldet» und damit auch in Zukunft gegenüber allen anderen bevorzugt behandelt.

«Treu und Glauben»

Meyer stellte in Abrede, dass es für den Kanton keine Alternative zur grossen Zahlung gebe. Der Kanton hätte vor der Auflösung der Kollatur das alte Gesetz ändern können, sagte er. Irina Studhalter (Grüne) hielt dagegen. Luzern müsse das Gesetz einhalten, es gehe um «Treu und Glauben».

Die Vereinbarung, die der Kanton mit der Kirchgemeinde zur Auflösung der Kollaturverpflichtung getroffen hat, sieht zudem vor, dass die Kirchgemeinde die Klosterkirche, die Sakristei und weitere Räume weiterhin kostenlos nutzen kann. Der Regierungsrat begründet dies mit der kulturhistorischen Bedeutung der Klosteranlage. Neu muss die Kirchgemeinde aber für die effektiven Nebenkosten aufkommen.

Der Kanton Luzern hatte 1848 das Zisterzienserkloster St. Urban aufgehoben. Er verpflichtete sich damals dazu, die für den Gottesdienst genutzten Gebäude zu unterhalten und die Seelsorge sicherzustellen.

rl, sda