Raumplanung Kanton Luzern sichert sich Kulturland für Wasserbauprojekte

stwe, sda

7.1.2025 - 14:12

Ackerfähiges Kulturland, sogenannte Fruchtfolgeflächen, sind nach geltendem Recht geschützt. Der Kanton Luzern erwirbt nun vorsorglich Ackerland für Wasserbauprojekte. (Symbolbild)
Ackerfähiges Kulturland, sogenannte Fruchtfolgeflächen, sind nach geltendem Recht geschützt. Der Kanton Luzern erwirbt nun vorsorglich Ackerland für Wasserbauprojekte. (Symbolbild)
Keystone

Der Kanton Luzern erwirbt in der Gemeinde Ballwil LU eine Fruchtfolgefläche von umgerechnet viereinhalb Hektaren. Das Kulturland könne zur Kompensation für kantonale Wasserbauprojekte eingesetzt werden, teilte die Regierung am Dienstag mit.

Keystone-SDA, stwe, sda

Benötigt der Kanton Luzern für Projekte im Wasserbau, um Strassen zu erstellen oder für Revitalisierungen Landflächen, kann er unter bestimmten Voraussetzungen auf Landwirtschaftsland, sogenannte Fruchtfolgeflächen, zurückgreifen. Aber nur, wenn das ackerfähige Kulturland an einem anderen Ort auf der gleichen Fläche kompensiert wird.

In Ballwil LU erwirbt der Kanton Luzern nun von privater Seite eine Fläche von viereinhalb Hektaren, die zu Fruchtfolgefläche aufgewertet wird. Er bezahlt dafür 1,6 Millionen Franken. Eigentümer wird der Kanton nicht, er sichert sich die Fläche mit einem Zertifikat, wie es weiter hiess.

Gemäss einer Mitteilung des Regierungsrates muss der Kanton Luzern dauerhaft auf eine Fläche von 27'500 Hektaren Fruchtfolgeflächen zurückgreifen können. Momentan verfügt er laut Communiqué über 27'530 Hektaren.

Mit der Sicherung der Fruchtfolgefläche reduziere die Regierung die Gefahr, dass sich Wasserbau-Projekte verzögern, hiess es in der Kurzmitteilung der Regierung.