Bodennutzung Bundesgericht weist Beschwerden im Horwer Mergelgruben-Streit ab

SDA

29.8.2019 - 14:14

Das Bundesgericht hat entschieden: Die Luzerner Gemeinde Horw muss der Mergelgruben-Eigentümerin eine Entschädigung bezahlen. (Symbolbild)
Das Bundesgericht hat entschieden: Die Luzerner Gemeinde Horw muss der Mergelgruben-Eigentümerin eine Entschädigung bezahlen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BRUN

Die Gemeinde Horw muss der Eigentümerin der geschlossenen Mergelgrube Grisigen in Horw rund 2,3 Millionen Franken Entschädigung bezahlen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Es bestätigt damit die Entscheide des Kantonsgerichts und der Schätzungskommission.

Sowohl die Beschwerde der Gemeinde Horw als auch die Beschwerde der AGZ Ziegeleien AG wurde vom Bundesgericht vollständig abgewiesen, wie die Gemeinde Horw am Donnerstag mitteilte. Ein jahrelanges, «sehr aufwändiges Rechtsverfahren» finde nun seinen Abschluss.

Nachdem das Bundesgericht Klarheit geschaffen habe, könne der Blick wieder nach vorne gerichtet werden, hält die Gemeinde weiter fest. Der Gemeinderat erwartet, dass die notwendigen Massnahmen zur Rekultivierung der Mergelgrube Grisigen durch die Eigentümerschaft nun «zügig angegangen» würden.

Die Mergelabbaufirma hatte 2014 Entschädigungen in der Höhe von 14,5 Millionen Franken von der Gemeinde gefordert und bei der kantonalen Schätzungskommission ein Gesuch zur Eröffnung eines Verfahrens gestellt. Dies, nachdem mit der Annahme einer Volksinitiative 2009 die 1997 geschaffene Abbauzone für Mergel im Gebiet Grisigen aufgehoben wurde. Das betroffene Ziegeleiunternehmen wollte in der Folge wissen, ob eine materielle Enteignung vorliege.

Die Schätzungskommission wies die Forderung bezüglich des wegfallenden Mergelabbaus und weiterer Positionen, wie Planungs- und Rechtskosten, ab. Allerdings verpflichtete sie die Gemeinde zu einer Zahlung von 2,3 Millionen Franken, weil die Grube nur noch in beschränktem Umfang aufgefüllt werden könne und wegen der Kosten für die Rekultivierung und Sicherung der ehemaligen Abbaustelle.

Dem widersprach die Gemeinde und legte gegen das Urteil der Schätzungskommission Beschwerde beim Kantonsgericht ein. Auch das Ziegeleiunternehmen zog den Entscheid ans Gericht. Das Kantonsgericht stütze den Entscheid der Schätzungskommission.

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