Verwaltungsgericht Berner Statthalteramt muss bei Tempo-30-Zonen über die Bücher

hn, sda

16.12.2024 - 09:55

Das Regierungsstatthalteram Bern-Mittelland muss sich nochmals mit Tempo-30-Zonen in Bümpliz befassen. (Symbolbild)
Das Regierungsstatthalteram Bern-Mittelland muss sich nochmals mit Tempo-30-Zonen in Bümpliz befassen. (Symbolbild)
Keystone

Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland muss eine Beschwerde gegen Tempo-30-Zonen in Bümpliz neu beurteilen. Das Verwaltungsgericht hat den Beschwerdeführenden in einem am Montag veröffentlichten Entscheid recht gegeben.

Keystone-SDA, hn, sda

Die Beschwerdeführenden hatten sich gegen gegen insgesamt sieben Zonensignalisationen mit Tempo-30 zur Wehr gesetzt. Einer der Beschwerdeführenden betreibt vor Ort ein Gewerbe, der andere ist Anwohner.

Das Regierungsstatthalteramt vertrat die Ansicht, dass die beiden Beschwerdeführenden nicht in globo Beschwerde gegen alle sieben Massnahmen führen können. Es trat daher nur auf jene Massnahmen ein, von denen die beiden Beschwerdeführenden tatsächlich betroffen seien.

Dies wiederum akzeptierten die Beschwerdeführenden nicht und gelangten ans Verwaltungsgericht. Dort haben Sie nun recht erhalten. Das Verwaltungsgericht führte in einem am Montag veröffentlichten Entscheid aus, dass die Bern- und Bottigenstrasse als Hauptachsen mitten durch Bümpliz führten und beidseitig bereits bestehende Tempo-30-Zonen angrenzten.

Wie die Stadt Bern selber zugestehe, machten die Tempo-30-Zonen auf den weiteren Strassenabschnitten nur dann Sinn, wenn auch die Hauptachse in dieses Verkehrsregime einbezogen werde. So entstehe nämlich eine einheitliche, quartierweite Zone mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit.

Somit seien die im Februar 2019 publizierten Massnahmen als Einheit zu betrachten. Sie müssten gesamthaft und nicht abschnittsweise überprüft werden. Dementsprechend sei auch die Beschwerdebefugnis nicht je Strassenabschnitt, sondern gesamthaft und in Bezug auf den ganzen Komplex von Anordnungen zu beurteilen.

Der Entscheid des Statthalteramtes sei damit fehlerhaft; die Vorinstanz habe nochmals über die strittigen Fragen zu entscheiden. Anfang Februar 2019 publizierte die Stadt Bern die Einrichtung von Tempo-30-Zonen in den Gebieten Bernstrasse, Bottigenstrasse, Brünnenstrasse, Bümplizstrasse, Keltenstrasse, Frankenstrasse und Statthalterstrasse.