WirtschaftskriminalitätZürcher Obergericht weist Ausstandsbegehren im Vincenz-Prozess zurück
fn, sda
8.11.2024 - 10:19
Das Zürcher Obergericht hat entschieden, dass die Staatsanwälte im Fall Vincenz nicht befangen sind und wies die Beschwerden ab. Der Prozess wird nach einer Überarbeitung der Anklage neu beginnen.
08.11.2024, 10:19
SDA
Das Zürcher Obergericht hat die Beschwerden gegen die Staatsanwälte im Fall des ehemaligen Raiffeisenchefs Pierin Vincenz abgewiesen. Die Entscheidung fiel, nachdem die Staatsanwaltschaft die Anklageschrift von externen Experten hatte prüfen lassen, was Vincenz dazu veranlasste, ein Ausstandsgesuch einzureichen.
Die Richter stellten jedoch klar, dass keine Befangenheit der Staatsanwälte vorliegt. Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, aber sie ebnet den Weg für die Fortsetzung des Verfahrens.
Im Januar 2024 hatte das Obergericht das ursprüngliche Urteil gegen Vincenz aufgehoben. Der Grund dafür war eine «mangelhafte Anklage», die nun von der Staatsanwaltschaft überarbeitet werden muss. Sobald die Überarbeitung abgeschlossen ist, wird der Prozess von vorne beginnen.
Hintergrund des Verfahrens
Der Fall Vincenz hat in der Schweiz für grosses Aufsehen gesorgt. Die Anklage gegen den ehemaligen Bankchef und weitere Beschuldigte ist weiterhin bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Entscheidung des Obergerichts, das Ausstandsbegehren abzulehnen, ist ein wichtiger Schritt in einem langwierigen und komplexen Rechtsverfahren.
Nächste Schritte im Prozess
Die Staatsanwaltschaft steht nun vor der Aufgabe, die Anklage zu überarbeiten, um den Anforderungen des Obergerichts gerecht zu werden. Erst nach dieser Überarbeitung kann der Prozess neu aufgerollt werden, was für alle Beteiligten eine weitere Verzögerung bedeutet. Die rechtlichen Auseinandersetzungen im Fall Vincenz werden somit noch einige Zeit andauern.
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