Bundesverwaltungsgericht Vergleichsplattform Comparis gilt als Versicherungsvermittlerin

zs, sda

12.7.2024 - 12:00

Die Vergleichsplattform Comparis hat vergeblich eine Beschwerde gegen ihre Einstufung als Versicherungsvermittlerin eingereicht. (Archivbild)
Die Vergleichsplattform Comparis hat vergeblich eine Beschwerde gegen ihre Einstufung als Versicherungsvermittlerin eingereicht. (Archivbild)
Keystone

Die Online-Vergleichsplattform Comparis ist aufgrund ihres Angebots als Versicherungsvermittlerin einzustufen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Plattform muss sich deshalb ins Register für ungebundene Versicherungsvermittler eintragen lassen.

12.7.2024 - 12:00

Auf der Comparis-Website können Nutzer nicht nur verschiedene Versicherungslösungen miteinander vergleichen, sondern auch die Offerte einer Versicherung einholen. Diese Bestellung läuft über die Comparis-Schwesterfirma Optimatis. Der dafür anzuklickende Button befindet sich auf einem visuell abgetrennten Bereich, aber weiterhin auf der Seite von Comparis.

Die Tätigkeiten der Schwesterunternehmen sind laut einem am Freitag publizierten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wirtschaftlich zwingend voneinander abhängig. Für den Comparis-Konzern stellen die von den Versicherungen gezahlten Provisionen einen erheblichen Teil des Gewinns dar. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Schluss der eidgenössischen Finanzmarktaufsicht. Comparis akzeptiert das Urteil, wie das Unternehmen mitteilte.

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