USA US-Finanzministerium ergreift ausserordentliche Massnahmen

SDA

18.1.2025 - 00:34

US-Finanzministerin Janet Yellen kündigte an, Investitionen in den Renten- und Invaliditätsfonds für den öffentlichen Dienst fürs erste zu stoppen. (Archivbild)
US-Finanzministerin Janet Yellen kündigte an, Investitionen in den Renten- und Invaliditätsfonds für den öffentlichen Dienst fürs erste zu stoppen. (Archivbild)
Keystone

Die USA haben ihr Schuldenlimit erreicht, so dass nun «ausserordentliche Massnahmen» zur Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen ergriffen werden müssen. Dies geschehe von Dienstag an, teilte die scheidende Finanzministerin Janet Yellen am Freitag mit.

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Da die Regierung mehr Geld ausgibt, als sie über Steuern einnimmt, ist der Kongress immer wieder neu mit dem Thema befasst. Yellen kündigte in einem Brief an die wichtigsten Vertreter des US-Kongresses als «ausserordentliche Massnahme» an, Investitionen in den Renten- und Invaliditätsfonds für den öffentlichen Dienst fürs erste zu stoppen. Weder die Einzahler noch die Empfänger seien davon betroffen, erklärte die scheidende Finanzministerin.

Die Schuldenobergrenze ist die vom Kongress festgelegte Grenze für die Summe, die sich die US-Regierung zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen leihen kann. Sie war zuletzt im Juni 2023 ausgesetzt worden, doch endete diese Frist am 1. Januar 2025. Am 2. Januar war die Schuldenobergrenze dann auf 36,1 Billionen Dollar angehoben worden.

Kreditwürdigkeit der USA bewahren

Wird die Schuldenobergrenze aber nicht angehoben oder erneut ausgesetzt, bevor die Möglichkeiten des Finanzministeriums erschöpft sind, droht den USA die Zahlungsunfähigkeit. «Der Zeitraum, für den ausserordentliche Massnahmen ergriffen werden können, ist mit erheblicher Unsicherheit behaftet», erklärte Yellen dazu. Der Kongress müsse daher «umgehend handeln», um die Kreditwürdigkeit der Vereinigten Staaten zu bewahren.

Am Montag tritt der Republikaner Donald Trump für seine zweite Amtszeit als US-Präsident an. Er hatte im Dezember den Kongress aufgefordert, die Schuldenobergrenze für mindestens zwei weitere Jahre auszusetzen oder diese ganz abzuschaffen.