Mieten Stimmende wollen keine neuen Regeln für Miet-Eigenbedarf

sda

24.11.2024 - 12:37

Keine neuen Regeln für vorzeitige Miet-Kündigungen wegen Eigenbedarfs: Die Mehrheit der Stimmenden hat eine entsprechende Vorlage abgelehnt. (Themenbild)
Keine neuen Regeln für vorzeitige Miet-Kündigungen wegen Eigenbedarfs: Die Mehrheit der Stimmenden hat eine entsprechende Vorlage abgelehnt. (Themenbild)
Keystone

Bei den Regeln zur Kündigung wegen Eigenbedarf von Mietobjekten dürfte alles beim Alten bleiben. Gemäss Hochrechnung des Forschungsinstituts gfs.bern im Auftrag der SRG hat die Stimmbevölkerung eine Änderung im Mietrecht mit 52 Prozent abgelehnt.

Das Nein an der Urne kommt nicht ganz überraschend. Die Vorlage zum Miet-Eigenbedarf wurde im Laufe des Abstimmungskampfs immer kritischer beäugt, was für Behördenvorlagen dem Ausnahmefall in der Meinungsbildung entspricht. Die letzten Abstimmungsumfragen gingen von einem knappen Ergebnis aus, mit einer Nein-Tendenz.

Der Absturz der Vorlage ist ein Erfolg für den Mieterinnen- und Mieterverband, der das Referendum ergriffen hatte. Trotz weniger zur Verfügung stehender finanzieller Mittel in der Abstimmungskampagne konnte er zusammen mit den linken Parteien eine Mehrheit von seinen Argumenten überzeugen.

Bürgerliche Argumente überzeugten nicht

Für die bürgerliche Mehrheit im Parlament setzte es dagegen eine Niederlage ab. Im Ja-Lager waren SVP, FDP und Mitte-Partei sowie der Gewerbe- und der Hauseigentümerverband. Auch die GLP plädierte bei den Eigenbedarf-Vorschriften für ein Ja.

Die Befürworter wollten die Voraussetzungen für ausnahmsweise vorzeitige Kündigungen vereinfachen. Der geltend gemachte Eigenbedarf sollte neu «bei objektiver Beurteilung bedeutend und aktuell» sein. Auf diesen Wortlaut hätten sich Gerichte bei der Beurteilung konkreter Streitfälle künftig zu stützen gehabt. Heute sind Kündigungen nur wegen «dringendem» Eigenbedarf möglich.

Die neuen Regeln sollten bewirken, dass vermietete Räume rascher als heute von den Besitzern selbst genutzt werden können. Die Bedingungen für dringenden Eigenbedarf seien oft unklar, machten die Befürwortenden der Reform geltend. Mitunter langwierige Verfahren seien die Folge davon.

Zweifel am Nutzen der Neuformulierung

Letztlich setzten sich aber die Kritiker durch. Sie argumentierten, dass Eigenbedarf oft vorgeschoben werde, um Mieterinnen und Mietern zu kündigen und Räume danach für mehr Geld neu zu vermieten. Mieterinnen und Mieter seien mit der neuen Formulierung weniger gut geschützt vor ausserordentlichen Kündigungen wegen Eigenbedarfs der Vermieterschaft.

Die geplanten Regeln wurden in den Abstimmungsumfragen von vielen als unnötig bezeichnet, weil bereits heute ausreichende Einschränkungen existierten. Auch der Bundesrat fand ursprünglich, die Vorlage sei nicht nötig. Im Abstimmungskampf musste er aber von Gesetzes wegen die Ja-Position des Parlaments vertreten.

Thema Mieten bleibt aktuell

Mit dem Nein bleibt vorerst alles beim Alten. Nach dem Kauf einer Immobilie kann der neue Besitzer einen vom Vorbesitzer übernommenen Mietvertrag mit längerer Kündigungsfrist vorzeitig kündigen, wenn er dringenden Eigenbedarf geltend macht. Bei einem Rechtsstreit mit Vermietenden sind Mietende während des Verfahrens und eine gewisse Zeit danach vor sogenannten Rachekündigungen geschützt.

Weitere Debatten zum Mietrecht sind jedoch trotzdem bald zu erwarten. Die zuständige Nationalratskommission hat kürzlich zwei Vorlagen verabschiedet, die für Mietende die Hürden erhöhen, sich gegen Anfangsmietzinse zu wehren. Über die Vorlagen dürfte im Frühjahr der Nationalrat entscheiden.

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