Persönlichkeitsverletzung Ringier muss Spiess-Hegglin für Artikel über 320'000 Franken zahlen

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27.1.2025 - 09:00

Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin auf dem Weg zum Zuger Kantonsgericht, wo der Prozess zwischen ihr und dem Medienhaus Ringier verhandelt wird. (Archivaufnahme)
Die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin auf dem Weg zum Zuger Kantonsgericht, wo der Prozess zwischen ihr und dem Medienhaus Ringier verhandelt wird. (Archivaufnahme)
Keystone

Das Kantonsgericht Zug hat entschieden, dass Ringier Jolanda Spiess-Hegglin wegen vier persönlichkeitsverletzenden Artikeln 309'531 Franken plus fünf Prozent Zinsen zahlen muss. Das Gericht folgte den Berechnungen der Klägerin zu grossen Teilen.

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Zudem muss das Medienhaus Ringier der ehemaligen Zuger Kantonsrätin eine Entschädigung von 112'495 Franken zahlen. Deren Anwältin machte einen Gewinn von 431'000 Franken plus Zinsen geltend.

Jolanda Spiess-Hegglin und das Medienhaus sahen sich nicht zum ersten Mal vor Gericht. 2022 stellte das Zuger Kantonsgericht fest, dass der «Blick» mit vier Artikeln die Persönlichkeit von Spiess-Hegglin verletzt habe. Ringier müsse den erzielten Gewinn herausgeben.

Zum Verfahren vor dem Zuger Kantonsgericht kam es durch die Berichterstattung des «Blick» über die Zuger Landammannfeier von 2014. Spiess-Hegglin nahm am Anlass teil, wo es zu einem intimen Kontakt kam.