LuxusRichemont gewinnt Unterstützung im Kampf VR-Kandidaten
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23.8.2022 - 14:31
Der Luxusgüterkonzern Richemont hat im Aktionärsberater ISS einen gewichtigen Unterstützer gefunden für die Kampfwahl vom 7. September. ISS empfiehlt, die Wahl des von Bluebell Capital vorgeschlagenen Verwaltungsratskandidaten Francesco Trapani abzulehnen.
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23.08.2022, 14:31
SDA
Bluebell habe «nicht überzeugend dargelegt, dass eine Veränderung im Verwaltungsrat notwendig sei», heisst es in einem Report von ISS. Entsprechend sollen Aktionäre gegen die Wahl von Francesco Trapani stimmen. Stattdessen sei ein Votum für die amtierende Kandidatin Wendy Luhabe gerechtfertigt.
Der aktivistische Investor Bluebell Capital Partners, der etwa 0,2 Prozent der Anteile an Richemont besitzt, hatte im Juli einen neuen Kandidaten aus den eigenen Reihen für die Wahl in den Verwaltungsrat vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um den ehemaligen Bulgari-Chef Francesco Trapani, der laut früheren Medienberichten zudem Mitgründer von Bluebell ist.
Bluebell monierte, dass die Inhaber der A-Aktien – also die Familie des Richemont-Gründers Johann Rupert – mit einem deutlich kleineren Aktienanteil als die B-Aktien-Inhaber – darunter auch Bluebell – die Stimmenmehrheit inne haben. Die Wahl von Trapani sollte den Einfluss der Gründerfamilie schmälern.
Obwohl ISS diesen Vorschlag nicht unterstützt, ist die Aktionärsberatungsfirma nicht in allen Punkten auf der Linie von Richemont. Denn Bluebell schlug auch vor, die Statuten des Unternehmens dahingehend zu ändern, dass die Mindestanzahl der Verwaltungsratsmitglieder von aktuell drei auf sechs erhöht wird und Repräsentanten der A- und B-Aktionäre zu gleichen Teilen im Gremium vertreten sein müssten. Diese beiden Vorschläge seien «im besten Interesse der Aktionäre», weshalb ISS den Aktionären hier zur Zustimmung rät.
Weiter sei ein Votum gegen die nicht unabhängigen Mitglieder des Prüfungsausschusses gerechtfertigt, da die Unabhängigkeit der Mitglieder und des Vorsitzenden nicht gegeben sei. Ausserdem lehnt ISS Auch den Vorschlag zur variablen Vergütung der Führungskräfte ab, da «eine Reihe von Bedenken hinsichtlich der Vergütungspraktiken und -ergebnisse im Laufe des Jahres» bestünden.
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