Strafe in Deutschland Verwirrung um Haft von «Gotthard-Raser»

DPA

20.6.2018

Der Mann überholte mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel (Symbolbild).
Der Mann überholte mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel (Symbolbild).
Keystone

Verwirrung um die Inhaftierung des sogenannten «Gotthard-Rasers»: Zunächst gab die Staatsanwaltschaft Stuttgart am Dienstag an, der in der Schweiz verurteilte Raser habe seine Strafe angetreten. Später gab die Behörde bekannt, der 44-Jährige habe sich für haftunfähig erklärt.

Der Mann sei nicht wie angeordnet am Montag beim Gefängnis erschienen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Angaben des Mannes müssten jetzt überprüft werden.

Bis dahin sei der Fall "auf Pause gesetzt". Zuvor hatte derselbe Sprecher erklärt, der Mann sitze seit Montag in einem deutschen Gefängnis ein.

Der 44-jährige Deutsche hatte laut der Schweizer Justiz im Jahr 2014 mehrmals mit viel zu hoher Geschwindigkeit im Gotthard-Tunnel überholt. Der Raser war teilweise mit einer Geschwindigkeit von bis zu 200 Kilometer pro Stunde (km/h) auf der Gotthard-Autobahn Richtung Süden unterwegs gewesen. Erlaubt sind dort 120 km/h. Er konnte erst vor dem Ceneri-Tunnel durch die Polizei gestoppt werden.

Ein Schweizer Gericht hatte den Deutschen in Abwesenheit wegen "Gefährdung des Lebens und wiederholter grober qualifizierter Verletzung der Verkehrsregeln" zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt, von denen er zwölf Monate im Gefängnis verbüssen soll.

Da der Verurteilte in Ludwigsburg bei Stuttgart wohnt, stellte das Bundesamt für Justiz bei den deutschen Behörden den Antrag, dass diese die Strafe gegen den Mann vollstrecken. Dies hatte das Landgericht Stuttgart im März zunächst abgelehnt, da das Verhalten des Autofahrers in Deutschland nur als Ordnungswidrigkeit zu werten sei.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hob diesen Beschluss nun auf. Das Strafmass könne zwar möglicherweise als hart angesehen werden, aber nicht als unerträglich.

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